Eine geheime Wahl garantiert, dass die Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern anonym bleibt. Das Recht darauf ist im Artikel 38 des Grundgesetzes verankert.

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Teaser Berlin Wiki © BM Infografik | cs/BM

Der Staat ist dazu verpflichtet, den Wahlberechtigten eine geheime Wahl zu ermöglichen. In Deutschland müssen Stimmzettel allein und blickgeschützt in Wahlkabinen ausgefüllt werden. Für den Einwurf in die Wahlurne wird der Zettel so gefaltet, dass das Kreuz nicht sichtbar ist. Handschriftliche Notizen, die möglicherweise Rückschlüsse auf die Identität einer Person ermöglichen, machen die Stimme ungültig.

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Das Wahlgeheimnis soll verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl erpresst, eingeschüchtert oder bestochen werden. Da niemand das Kreuz auf dem Stimmzettel überprüfen darf, können die Wahlberechtigten ohne Angst vor sozialen oder politischen Konsequenzen abstimmen. Vor oder nach der Wahl bleibt es ihnen selbst überlassen, über ihre Wahlentscheidung zu sprechen.