Die Senatsverwaltungen sind die obersten Behörden des Landes Berlin und entsprechen den Ministerien anderer Bundesländer. Da Berlin gleichzeitig Stadt und Bundesland ist, übernehmen die Senatsverwaltungen sowohl kommunale als auch staatliche Aufgaben. An der Spitze jeder Senatsverwaltung steht ein Senator bzw. eine Senatorin, die dem Berliner Senat, also der Landesregierung, angehört.

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Teaser Berlin Wiki © BM Infografik | cs/BM

Die Senatsverwaltungen sind in ihrem jeweiligen Bereich zuständig für die Entwicklung und Umsetzung der Landespolitik (z.B. Bildung, Verkehr, Finanzen). Sie beaufsichtigen die ihnen unterstellten Behörden und verwalten über den Haushalt ihres jeweiligen Bereichs.

Diese Senatsverwaltungen gibt es:

  • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
  • Senatsverwaltung für Finanzen
  • Senatsverwaltung für Inneres und Sport (abgekürzt:SenInnSport)
  • Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
  • Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
  • Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei