In Deutschland gibt es die Möglichkeit, per Briefwahl an Wahlen teilzunehmen. Wählerinnen und Wähler können so ihre Stimme bereits vor dem Wahltag per Post abgeben.
Wie ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden kann, steht in der Wahlbenachrichtigung, die Wahlberechtigte in den Wochen vor der Wahl zugesendet bekommen. In vielen Städten in Deutschland, abhängig von der jeweiligen Kommune, findet sich auf den Wahlbenachrichtigungen ein QR-Code, der direkt zu einem Online-Antrag führt.
Nach der Antragstellung sollten in der Regel der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post beim Wähler eintreffen. Diese Unterlagen enthalten farblich unterschiedliche Umschläge, die von den Kommunen festgelegt werden. In einen Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gelegt, der dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in einen weiteren Umschlag gesteckt wird. Der Wahlbrief kann dann innerhalb Deutschlands ohne Porto per Post versendet werden. Wahlscheine, die im Ausland versandt werden, müssen frankiert werden.
Wahlscheine können bis spätestens am Freitag vor der Wahl beantragt werden. Im Ausnahmefall, etwa bei Krankheit, können Anträge auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr gestellt werden. In diesem Fall müssen die Unterlagen jedoch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Wer seine Briefwahlunterlagen erhalten hat, diese jedoch nicht rechtzeitig abgeschickt hat, kann sie bis zum Wahltag um 18 Uhr persönlich beim zuständigen Wahlamt einwerfen. Wahlbriefe, die nach 18 Uhr eintreffen, werden nicht berücksichtigt.



