Der Senat ist die Landesregierung Berlins. Er besteht aus maximal 10 Senator und Senatorinnen und dem oder der Regierenden Bürgermeister (Bürgermeisterin). Senatoren und Senatorinnen werden von dem Regierenden Bürgermeister eingesetzt und mit einem bestimmten Bereich der Regierungsarbeit beauftragt, bspw. Bildung oder Finanzen.

Die Arbeit ist vergleichbar mit der eines Ministers oder einer Ministerin auf Landes- oder Bundesebene. Der Senat tagt im Senatsitzungssaal im Roten Rathaus

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Unter Senatoren gilt das Kollegialitätsprinzip. Das heißt, dass Beschlüsse im Senat erst ausgeführt oder dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden können, wenn die Mehrheit der Senatoren dafür gestimmt hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Regierenden Bürgermeisters.