Wer das Amt des oder der Regierenden Bürgermeisters oder Bürgermeisterin ausübt, ist der Regierungsvorsitzende und das Stadtoberhaupt von Berlin. Das Abgeordnetenhaus stimmt über die Vergabe des Postens ab. Dabei kam es auch schon einmal vor, dass jemand die Wahl gewann, der oder die nicht Spitzenkandidat oder Kandidatin seiner oder ihrer Partei war.
Da Berlin ein Stadtstadt ist, hat der Regierende Bürgermeister eine Doppelrolle: zum einen leitet er oder sie die Verwaltung der Stadt und vertritt sie auch rechtlich nach außen, ähnlich wie Bürgermeister einer Kommune. Zum anderen ist er oder sie Regierungschef des Senats von Berlin, vergleichbar mit dem Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin in der Landesregierungen.

Als Regierungschef ist der Regierende Bürgermeister Teil der exekutiven, also ausführenden, Gewalt. Er ernennt zwei Vertreter und die Mitglieder des Senats. Zusätzlich beinhaltet das Amt die Vorgabe und Überwachung von Handlungsrichtungen für den Senat. Das heißt, er oder sie stößt Vorhaben (z.B. Gesetzesentwürfe) an, die die Senatoren in ihren jeweiligen Bereichen weiter ausarbeiten.
Eine Besonderheit in Berlin: die Vorgabe von Handlungsrichtlinien durch den Regierenden Bürgermeister benötigt die Zustimmung des Abgeordnetenhauses. In der Regel geschieht dies in Form einer Regierungserklärung, die zu Beginn der Amtszeit im Abgeordnetenhaus zur Abstimmung gebracht wird. In anderen Parlamenten Deutschlands braucht der Regierungsvorsitz diese Zustimmung nicht.


