Bei Bundestagswahlen oder Wahlen zum Abgeordnetenhaus gibt es die Erststimme und Zweitstimme. Mit der Erststimme entscheiden sich Wählerinnen und Wähler für einen Kandidaten oder eine Kandidatin direkt in ihrem Wahlkreis. Pro Partei darf sich eine Person zur Wahl stellen. Der oder die Gewinnerin wird durch das Prinzip „The Winner Takes it All“ (absolutes Wahlrecht) entschieden und erhält ein Direktmandat. Damit hat ein Kandidat das Recht, in den Bundestag oder das Abgeordnetenhaus einzuziehen, wenn seine oder ihre Partei genügend Sitze durch Zweitstimmen gewonnen hat. Wenn eine Partei weniger Sitze als Direktmandate hat, ziehen die Wahlkreisgewinner mit den höchsten Stimmenanteilen in ihrem Wahlkreis zuerst ein, bis keine Sitze mehr übrig sind.
Die Erststimme ist ein Instrument, mit dem die Vertretung vieler Wahlkreise und lokaler Interessen im Bundestag oder Abgeordnetenhaus angestrebt wird. Alle Wahlkreise haben eine ähnliche große Bevölkerung (durchschnittlich 240.000 in 2023) und die maximale Abweichung ist auf 25 Prozent begrenzt, wodurch jeder Kandidat ähnlich viele Menschen vertritt. Bei der Zählung werden allerdings nur deutsche Staatsbürger berücksichtigt.


