Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Bürgern und Bürgerinnen, der nach dem Bundesparteiengesetz geregelt ist. Sie erklären sich dazu bereit, für eine längere Zeit Einfluss auf die politische Willensbildung auf Bundes- oder Landesebene zu nehmen und das Volk möglicherweise im Landes- oder Bundestag zu vertreten.
Zuallererst braucht eine Partei Mitglieder. Anschließend muss die Partei auch intern demokratisch aufgebaut sein, indem sie zum Beispiel Versammlungen wie Parteitage oder Wahlen zum Vorsitz abhält. Diese Struktur und Parteiorgane müssen in einem Statut oder einer Satzung festgehalten werden. Zu guter Letzt muss die Partei ein Programm vorlegen, in dem grundsätzliche Interessen und Forderungen der Partei enthalten sind, und das auf dem Parteitag von den Mitgliedern beschlossen wird.
Aktuell gibt es 18 Parteien, die im Bundestag, Europaparlament oder mindestens einem Landtag vertreten sind. An der Bundestagswahl 2025 haben 29 Parteien teilgenommen.


