In jedem Wahlkreis in Deutschland gibt es in der Regel mehrere Kandidierende. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner eines Wahlkreises wird über die Erststimme ermittelt und erhält ein Direktmandat – und damit einen Anspruch auf einen Sitz im Abgeordnetenhaus (bzw. im Bundestag bei Bundestagswahlen).
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Hat eine Partei genügend Sitze im Abgeordnetenhaus errungen, werden diese Sitze mit den Direktmandatsträgerinnen und -trägern besetzt. Hat die Partei mehr Sitze gewonnen als Direktmandate erhalten, werden die verbleibenden Sitze der Reihe nach mit Kandidierenden aus den Landeslisten aufgefüllt. Hat eine Partei weniger Sitze gewonnen als Direktmandate erhalten, ziehen die Direktmandatsträgerinnen und -träger mit den besten Ergebnissen in ihrem Wahlkreis ins Abgeordnetenhaus ein.



