Berlin
- Bis zur Intervention des Bundesinstituts für Arzneimittel konnte man bis kürzlich bei Ebay eine "Naturheilcreme gegen Schuppenflechte" kaufen. Nach spätestens zwölf Tagen sollte das Wundermittel aus Thailand für 19,90 Euro im heimischen Bad stehen. Das Problem: Gerade aus Südostasien kommen oft Produkte mit verbotener Chemie. Zu oft sind Fälschungen oder Täuschungen dabei. Sobald bei einem Mittel konkrete Anwendungsgebiete genannt werden, ist ein Produkt ein Arzneimittel. Die müssen in Deutschland zugelassen sein. Schwierig ist es mit Kosmetikprodukten: Sie müssen nirgends registriert werden.
"Das Mittel bei Ebay war ganz eindeutig Arzneimittel", erklärt Axel Thiele vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). "Sowohl der Import als auch der Versand über das Internet sind nicht zulässig." Letzteres ist in Deutschland ausschließlich Apotheken vorbehalten. Bedenken hegt Thiele außerdem gegen Formulierungen wie "Dieses Mittel enthält nur natürliche Dinge". "Gerade bei Produkten aus Südostasien erleben wir häufig, dass chemische Zusätze im Spiel sind, die vorher nicht genannt werden", sagt Thiele.
Das Geschäft blüht auch beim Auktionshaus Ebay - bietet sich doch dort gerade Händlern aus Fernost ein günstiger Vertriebsweg. Dabei hat Ebay selbst einige Hürden geschaffen. So dürfen apothekenpflichtige Mittel nur von Apothekern vertrieben werden, die bei Ebay eine gesonderte Registrierung durchlaufen müssen.
"Oft weiß ein Verkäufer nicht, in was für einem regulierten Rahmen er sich bewegt", sagt Wolfgang Weber, Sicherheitsexperte bei Ebay. "Es ist möglich, dass der Versand eines Mittels in seinem Heimatland durchaus legal, der Import nach Deutschland aber illegal ist." Dann würde die Ebay-"Filiale" im Herkunftsland aktiv und den Verkäufer auf seinen Rechtsverstoß hinweisen. Die Rechtslage ist eindeutig: "Was nach Deutschland versendet wird, fällt natürlich unter deutsches Recht und nicht unter das Recht des Versendelandes", so Thiele.
Ansonsten vertrauen Weber und seine Mitarbeiter auf die deutschen Behörden: Die haben kurze Wege zu Ebay, um Gesetzesverstöße zu melden. Dann sind Auktionen wie das Wundermittel aus Fernost innerhalb weniger Stunden aus dem Angebot verschwunden. Nicht selten aber versuchen sich Verkäufer herauszureden, sie würden nur den Beipackzettel oder die Verpackung verkaufen. Das eigentliche Produkt gibt es dann schon mal als Geschenk dazu. In solchen Fällen erstattet Ebay durchaus Strafanzeige gegen den Verkäufer. Die unbedarfte Nutzerin, die die nicht mehr benötigte Antibabypille verkauft, erhält von Ebay eine Verwarnung.
Kürzlich hatte das BfArM vor den Mitteln Ceedra und PerfeX-men gewarnt, die als traditionelle chinesische Medizin zur Steigerung der Potenz angeboten wurden. Die Behörde in Österreich untersuchte die Pillen und fand den Wirkstoff Hydroxy-Acetildenafil - ein Abkömmling des in Deutschland verschreibungspflichtigen und in Viagra enthaltenen Wirkstoffes Sildenafil. "Bei dessen Anwendung können schwere Nebenwirkungen auf das Herzkreislaufsystem sowie Sehstörungen auftreten", warnt das BfArM.


