Der älteste Teilnehmer der Konferenz war womöglich der distanzierteste – man weiß es nicht genau, er stirbt 1947, äußerte sich später nicht mehr zur Wannsee-Konferenz. Im Protokoll selbst ist keine Wortmeldung von ihm vermerkt.
Der preußische Beamte arbeitet zuletzt in der Reichskanzlei. 1890 in Posen-Westpreußen geboren, studiert er Jura, nimmt am Ersten Weltkrieg teil. Ab 1921 ist er in Ministerien beschäftigt, war also schon lange vor der NS-Zeit für den Staat tätig. Hauptarbeitgeber war das Reichsjustizministerium, das auch nach der Machtergreifung auf personelle Kontinuität setzt. 1937 tritt Kritzinger in die NSDAP ein. Zuständig für Staatsrecht hat er schon früh mit NS-Verbrechen zu tun, wie beispielsweise der Zwangsumwandlung der Gewerkschaften in die DAF.
1938 wechselt er in die Reichskanzlei, steigt 1942 zum Staatssekretär auf. Man prüft Gesetzesvorschläge der verschiedenen NS-Ministerien. Zu Kritzingers Abteilung gehören Fragen der „Juden- und Mischlingssachen“. Die Enteignung und Deportation der Juden wird hier rechtlich untermauert. Beim Thema „Endlösung“ hält man sich in der Reichskanzlei aber eher zurück.

