Im Fall des tödlichen Autorennens am Tauentzien in der Berliner City West ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags. Geprüft werde, ob bei den beiden Fahrern der Unfallautos ein bedingter Tötungsvorsatz vorlag, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Mittwoch. Der juristische Vorwurf wäre dann Totschlag und nicht nur fahrlässige Tötung. Die Mindeststrafe für Totschlag liegt bei fünf Jahren Gefängnis. Einer der beiden Raser hatte bei dem illegalen Autorennen in der Nacht zu Montag ein drittes, unbeteiligtes Auto gerammt. Dessen 69 Jahre alter Fahrer starb noch am Unglücksort. Seite 11