Berlin. Der Berliner Senat verschärft das Verbot von Ferienunterkünften in Mietwohnungen. Die überraschende Gesetzesänderung, die Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag in der Senatssitzung im Roten Rathaus vorlegte, soll es den Bezirksämtern erleichtern, das sogenannte Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum durchzusetzen. Während Bezirksämter die Neuregelung begrüßen, kritisiert sie die Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK) als „unverhältnismäßigen Eingriff, der für die gesamte Stadt Arbeitsplätze im vierstelligen Bereich vernichtet“.
Konkret sieht die Verschärfung des erst im Mai 2014 in Kraft getretenen Zweckentfremdungsverbotsgesetzes vor, dass Internetportale verpflichtet werden, beim Verdacht auf illegale Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung Auskunft über deren Anbieter zu geben. Zudem sollen die Bezirke zwei Jahre mehr Zeit bekommen, um Anträge zu bearbeiten und Verdachtsfälle auf illegale Nutzung zu kontrollieren. Eine entsprechende Regelung habe sich in Hamburg bewährt, sagte Geisels Sprecher Martin Pallgen der Berliner Morgenpost.
„Für uns ist das eine riesige Erleichterung“, begrüßte Mittes Stadtrat für Ordnung, Stephan von Dassel (Grüne), die Gesetzesverschärfung. Insbesondere die Verlängerung der Frist biete nun die Chance, alle Anträge zu bearbeiten. Die bisher vorgesehene Regelung, dass eine Zweckentfremdung als Ferienwohnung automatisch genehmigt ist, sofern die Bezirksämter nicht binnen 14 Wochen über einen entsprechenden Antrag entschieden haben, gilt nun erst ab 2018. Gut sei auch, dass der Senat das Problem der Bezirksämter mit der Internetrecherche zu Ferienwohnungen und den verschlüsselten Adressen erkannt habe, so von Dassel. „Das ist auch eine Benachteiligung von 6000 ehrlichen Eigentümern, die brav ihre Ferienwohnung angegeben haben, gegenüber rund 18.000, die das nicht getan haben.“ Mit ungenehmigten Ferienwohnungen zu handeln, sei illegal. Es sei legitim, dass die Onlineportale sicherstellen müssten, dass sie nur genehmigte Ferienwohnungen anbieten.
Die Apartment Allianz Berlin, in der sich die Anbieter von Ferienwohnungen organisiert haben, kritisiert dagegen die Verschärfung des Gesetzes. „Wir sehen darin eine zusätzliche Benachteiligung von Ferienwohnungsvermietern“, so deren Sprecherin Claudia Dünckmann. Der eigentlich verfassungswidrige Teil des Gesetzes, nämlich die Ungleichbehandlung zwischen Ferienwohnungsbetreibern und allen anderen Zweckentfremdern, ändere der Senat nicht. Zudem habe die Allianz starke Zweifel, ob die Auskunftspflicht der Vermittlungsportale rechtmäßig sei, und vermute, dass das Land Berlin hier seine Kompetenzen überschreitet. „Unter dem Deckmantel der Wohnungspolitik wird eine ganze Branche gebrandmarkt, die wesentlich zum touristischen Aufschwung von Berlin beiträgt“, kritisierte auch die stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführerin Melanie Bähr.Seite 2