Der tödliche Schuss auf einen Hund im Berliner Volkspark Humdboldthain hat für einen Polizisten zunächst keine strafrechtlichen Ermittlungen zur Folge. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der Beamte hatte am Montag einen Hund mit seiner Dienstwaffe erschossen, nachdem er den Halter vergeblich aufgefordert hatte, das Tier anzuleinen. Als der Hund auf den Beamten zurannte, tötete er ihn. „Der Hund ist ja nicht erschossen worden, weil er nicht angeleint war“, betonte ein Polizeisprecher.