Ein sieben Monate altes Mädchen ist in Berlin offenbar von seinem Vater misshandelt und lebensgefährlich verletzt worden – und das offenbar unter den Augen der zuständigen Behörden. Der Fall ereignete sich wie berichtet in einer Berliner Jugendhilfeeinrichtung, die Familie stand unter Beobachtung der Behörden.
Der 17 Jahre alte Vater steht im Verdacht, vor rund einer Woche den Säugling heftig geschüttelt zu haben. Die Ärzte geben dem Kind wenig Überlebenschancen. Nach Informationen von Morgenpost Online sollen sowohl das zuständige Jugendamt und als auch die Mitarbeiter des betreuten Wohnprojekts Hinweise auf Misshandlungen gehabt haben. Die Polizei wurde aber von den Betreuern offenbar nicht darüber informiert.
Der betroffene Verein wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern. Das Baby war mit seiner Mutter in dem Wohnprojekt vom Jugendamt Neukölln untergebracht worden.
Kind zunächst wiederbelebt
„Ich habe veranlasst, dass vorerst keine weiteren Unterbringungen bei dem Träger durch das Jugendamt erfolgen, bis der Fall vollständig aufgeklärt ist“, sagt Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU). Zu den Details, wann und wie das Jugendamt in diesem Fall reagiert hatte und welche Absprachen es mit dem Träger gab, wollte er sich am Dienstag noch nicht äußern. Dazu müsse er sich einen Gesamtüberblick verschaffen.
Gegen 20.10 Uhr hatte der erst 17 Jahre alte Vater am 5. September die Feuerwehr zu dem Wohnhaus eines freien Jugendhilfeträgers in Tempelhof-Schöneberg gerufen. Als die Einsatzkräfte eintrafen, fanden sie das Kind bewusstlos vor. Es wurde wiederbelebt.
Zunächst gingen die Retter von einem plötzlichen Kindstod aus. Der Jugendliche soll zudem mitgeteilt haben, das Kind ins Bettchen gelegt und dann später leblos gefunden zu haben.
Vorfall hätte vermieden werden können
Im Krankenhaus wurden die behandelnden Ärzte allerdings misstrauisch und untersuchten das kleine Mädchen genauer. Dabei wurde auch eine Ultraschallaufnahme des Kopfes gemacht. Es ergab sich der dringende Verdacht, dass die Kleine heftig geschüttelt worden war.
Die Ärzte informierten die Polizei. Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl aufgrund des Paragrafen 225, Absatz 3 des Strafgesetzbuches, der den „besonders schweren Fall von Kindesmisshandlung“ regelt, bei dem das Kind in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung kommt.
Wie Morgenpost Online erfuhr, hätte der tragische Zwischenfall vermieden werden können. Demnach hatte der damals 16-Jährige eine flüchtige Affäre mit einer damals 17-Jährigen gehabt, aus der das Mädchen hervorging.
Erst vor wenigen Monaten hatte der Vater von seinem Kind erfahren und sich auch darum kümmern wollen. Zu diesem Zweck besuchte er regelmäßig die Einrichtung, in den letzten Tagen vor der Tat wohnte er bei der jungen Frau.
Vater durfte mit Kind nicht allein sein
Nach Informationen von Morgenpost Online soll dies den Betreuern nicht recht gewesen sein. Wie aus Justizkreisen verlautete, sei ihnen aufgefallen, dass nach den Besuchen des 17-Jährigen Misshandlungsspuren an dem Säugling sichtbar wurden. Anfang September schließlich hätten sich die Betreuer an das Jugendamt gewandt, am 3. September habe es eine Übereinkunft gegeben, wonach der 17-Jährige mit dem Kind nicht mehr allein in einem Raum sein dürfe.
Am 5. September schließlich, so die bisherigen Ermittlungen, musste die heute 18 Jahre alte Mutter wegen einer in Aussicht gestellten Arbeitsstelle für längere Zeit das Wohnprojekt verlassen. Um 20.10 Uhr rief der Vater die Feuerwehr, die Rettungskräfte trafen ihn allein in den Räumen an.
Der Angehörigen des Vorstands des Vereins wollten trotz mehrfacher Anfrage keinen Kommentar zu dem Fall abgeben. Die gesamten Untersuchungen werden derzeit bei der Staatsanwaltschaft geführt. Deren Sprecher Martin Steltner sagte am Dienstag: „Inwieweit andere Personen in strafrechtlicher Art und Weise die Tat begünstigt haben könnten, muss durch die weiteren Ermittlungen geprüft werden.“


