Das Potsdamer Landgericht verhandelt ab Mittwoch nächster Woche die erste Schadenersatzklage einer Airline wegen der geplatzten Eröffnung des künftigen Hauptstadtflughafens BER im Juni 2012. Air Berlin, die größte Kundin der Berliner Flughäfen, konnte ihr Umsteigedrehkreuz deshalb nicht in geplantem Umfang ausbauen. Tegel biete wegen der dortigen Enge nicht die Voraussetzungen dafür.
Bei der sogenannten Feststellungsklage geht es um die Frage, ob Air Berlin berechtigt ist, Ansprüche gegenüber der Flughafengesellschaft geltend zu machen. Die Anwälte haben bislang offenbar nur einen Schaden von nahezu 45.000 Euro beziffert. Das Landgericht hat den Streitwert zunächst auf 30 Millionen Euro festgelegt. Die mündliche Verhandlung ist für 10 Uhr terminiert, wie ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage sagte.
Ironie des Schicksals: Die Klage hatte der damalige Air-Berlin-Chef Hartmut Mehdorn initiiert. Er ist seit März vorigen Jahres Chef der Flughafengesellschaft. Im Juli sorgte ein Brief an seinen Nachfolger von Air Berlin für Ärger. Denn unterschrieben hatte ihn Mehdorn in seiner neuen Funktion als Geschäftsführer des Flughafens. In dem Schreiben bot er der Airline eine Zahlung von zehn Millionen Euro an, wenn sie im Gegenzug ihre Schadenersatzklage zurücknehme.
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Dabei hatte Mehdorn noch bei seinem Amtsantritt angekündigt, sich aus den Verhandlungen herauszuhalten, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Volksinitiative gegen Nachtflüge am BER erfolgreich
Auch der Streit über BER-Nachtflüge geht in die nächste Runde. Das Berliner Abgeordnetenhaus muss sich erneut mit der Forderung nach einem erweiterten Nachtflugverbot am neuen Hauptstadtflughafen beschäftigen. Die Volksinitiative dazu sei mit 23.666 Unterschriften erfolgreich gewesen, teilte ein Parlamentssprecher mit. Nach dem Willen der Friedrichshagener Bürgerinitiative gegen die Flugrouten über den Müggelsee soll das Abgeordnetenhaus den Senat auffordern, für ein Flugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr zu sorgen. Die Piraten unterstützten das Anliegen, sagte der Abgeordnete Martin Delius.
Ein Volksbegehren war 2012 in Berlin an zu wenig Unterschriften gescheitert, in Brandenburg war es erfolgreich. Daraufhin unterstützte die rot-rote Regierung die Forderung – zum Ärger von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Der Vorsitzende des Aufsichtsrates betont, dass am Flugbetrieb in den Randzeiten nicht gerüttelt werden dürfe. Ansonsten sei die internationale Konkurrenzfähigkeit des Flughafens gefährdet. Bisher darf nur von Mitternacht bis 5 Uhr nicht regulär geflogen werden.
Die Volksinitiative kann weniger erreichen als ein Volksbegehren, das auf eine Änderung der Landesplanung per Gesetz zielte. Das Abgeordnetenhaus muss über das Anliegen der Volksinitiative beraten und die Antragsteller dazu hören. Die Bürgerinitiative appellierte an die Abgeordneten, den Willen der Bürger für mehr Nachtruhe in Tegel, Schönefeld und am BER anzuerkennen.