Die Flugrouten für den neuen Flughafen müssen möglicherweise grundlegend überarbeitet werden. Das zeigte die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG). Nachdem die Richter die umstrittene Route über den Wannsee gekippt hatten, hoffen Bürgerinitiativen, dass das Routensystem für den BER stellenweise neu verlegt wird.
Dem OVG liegen nämlich noch weitere Klagen von Anwohnern des BER vor. Zudem steht eine Entscheidung der EU-Kommission aus, von der sich die Bürger rund um den Müggelsee eine Entlastung erwarten. Dort wurde offenbar vergessen, eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
In den Amtssitzen der Politiker war es nach dem Gerichtsurteil auffallend ruhig. Der neue Chefaufseher des BER, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), will das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur sogenannten Wannsee-Flugroute noch nicht kommentieren. „Ich muss das erst einmal in Ruhe lesen“, sagte Platzeck in Potsdam. Zuständig für die Festlegung sei ein Bundesamt. Dennoch werde er sich das Urteil genau ansehen und bewerten.
Ähnlich äußerte sich Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD). Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, dass der künftige Betrieb des Flughafens durch den Rechtsstreit nicht gefährdet sei. Und im Bundesverkehrsministerium will man nun abwarten, ob das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gegen das Urteil Revision einlegt. „Für diese Entscheidung muss aber erst die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen“, so ein Sprecher.
Gefahren rund um Wannsee-Reaktor wurden vernachlässigt
Nach Ansicht der Richter hat das BAF bei der Routenfestlegung über den Wannsee die Risiken ignoriert, die von einem nahe gelegenen atomaren Forschungsreaktor ausgehen. Sollte ein Flugzeug beim Absturz den Reaktor zerstören, könnte das unabsehbare Folgen haben. Möglicherweise könnte der Reaktor auch Ziel eines terroristischen Anschlags sein. Da diese Risiken nicht ausreichend berücksichtigt wurden, sei die Flugstrecke rechtswidrig, befand das Gericht.
Im Zentrum der Kritik steht hierbei der Bund. Brandenburgs Finanzminister und BER-Aufsichtsratsmitglied Helmuth Markov (Linke) sagte der Berliner Morgenpost: „Der Bund muss jetzt dringend alle Flugrouten überprüfen.“ Christian Görke, Fraktionschef der Linken im Brandenburger Landtag, sprach von einer „Klatsche“ für den Minderheitsgesellschafter. Er sagte: „Der Bund muss jetzt seine Hausaufgaben machen.“
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Die Deutsche Flugsicherung, die unter anderem die Lotsen für die Steuerung des Luftverkehrs in Deutschland stellt, hat die Routen für den BER ausgearbeitet. Doch die offizielle Genehmigung musste durch eine Behörde erfolgen, nämlich das BAF. Dessen Mitarbeiter haben sich dabei nicht nur auf die Angaben der Flugsicherung verlassen, sondern in ihrer Entscheidung auch Anmerkungen anderer Stellen wie etwa des Umweltbundesamtes oder des Justizministeriums berücksichtigt.
Offiziell wurden die Flugrouten für den BER am 26. Januar 2012 genehmigt. Damals ging man noch davon aus, dass der Hauptstadtflughafen im Juni desselben Jahres ans Netz geht. „Innerhalb des ersten Jahres hätten die Mitarbeiter den Flugbetrieb sehr genau verfolgt und auf die Tauglichkeit geprüft“, sagt BAF-Chef Nikolaus Herrmann. Falls nötig, wären dann Korrekturen vorgenommen worden. Nun ist diese Planung vorerst hinfällig.
Zeitliches Auseinanderfallen war problematisch
Die Behörde will nun die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und dann gegebenenfalls Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen. Herrmann widersprach der Darstellung von Anwohnern, die das Urteil als historischen Sieg feierten. „Historisch ist das Urteil erst, wenn es von der nächsthöheren Instanz bestätigt wird“, so der BAF-Direktor. Allerdings räumte er ein, dass es zumindest ein „neues Urteil“ sei.
„Wir haben uns bei der Routenfestlegung schwerpunktmäßig auf die Lärmbelastung der Anwohner konzentriert und versucht, diese so gering wie möglich zu halten“, sagte Herrmann. „Bei der Prüfung weiterer Aspekte wie eben der Auswirkungen auf die Tier- und Umwelt sowie der Reaktorsicherheit haben wir uns auf die Angaben aus dem Planfeststellungsbeschluss bezogen.“ Dieser stammt allerdings aus dem Jahr 1996. Das lange zeitliche Auseinanderfallen zwischen Planfeststellungsbeschluss und dem tatsächlichen Flugbetrieb sei dabei ein Problem gewesen.
Einen Ausweichplan hat die Behörde nicht parat. Allerdings können Piloten grundsätzlich ab einer gewissen Flughöhe eine Freigabe der Flugroute im Tower beantragen. „Sehr wahrscheinlich hätten wir dann durch die verschiedenen Flugrouten einen sogenannten Lärmfächer über Berlin anstatt eine Konzentration auf die Wannseeroute“, so Herrmann.
Jubel bei den Klägern in Teltow und Kleinmachnow
Die Kläger, darunter auch die Stadt Teltow und die Gemeinde Kleinmachnow, begrüßten das gesprochene Urteil in einer ersten Stellungnahme: „Dies macht mehr als deutlich, dass die klagenden Kommunen, private Personen und eine Umweltinitiative in nicht unbegründeter Sorge gehandelt haben“, so Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD).
Auch Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) ist mit dem Urteil zufrieden: „Wir haben uns immer für die Flugroute um Potsdam herum eingesetzt und daher begrüßen wir dieses Urteil in Kleinmachnow natürlich sehr. Diese Streckenführung ist – wie auch das Gericht nun erkannt hat – nicht nur sicherer, sondern verringert auch die Lärmbelastung für die Bürger ganz erheblich.“
Direkte Auswirkungen auf die Flugrouten über die Seenlandschaft im Südosten Berlins hat das Urteil nicht. Allerdings gehen die Richter nach eigenen Angaben davon aus, weitere Flugrouten-Verfahren auf den Tisch zu bekommen. So haben unter anderem Anwohner des Rangsdorfer Sees Beschwerde bei der EU eingereicht, da sie befürchten, dass auf den Strecken zahlreiche Vögel in die Turbinen geraten könnten.
Bretschneider tritt Posten als Flughafen Koordinator an
Auch die Anwohner rund um den Müggelsee bemängeln, dass die Auswirkungen auf die Umwelt nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die EU prüft daher derzeit, ob sie wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung ein Verfahren einleitet.
Der bisherige Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider hat inzwischen seinen Posten als Platzecks Flughafen-Koordinator angetreten. Der Haushaltsausschuss im Landtag genehmigte am Donnerstag die zusätzliche Stelle in der Staatskanzlei. Sie fällt spätestens am 1. Januar 2016 wieder weg.
Finanzminister Helmuth Markov unterstrich, das Datum sage nichts über den Termin der Inbetriebnahme des Flughafens aus. „Würde der BER im Oktober oder November 2014 starten, könnte die Stelle aber bereits im Frühjahr 2015 wieder gestrichen werden.“
Flughafengesellschaft soll sich an Kosten für Mitarbeiter beteiligen
Bretschneider war mit dem Amtsantritt der damaligen Infrastrukturministerin Jutta Lieske (SPD) als Staatssekretär eigentlich schon 2009 in den Ruhestand versetzt worden. Lieske gab das Amt schon nach wenigen Wochen ab, ihr damaliger Staatssekretär Jörg Vogelsänger rückte an ihre Stelle – und Bretschneider wurde aus dem Ruhestand zurückgeholt.
Der Beamte aus Nordrhein-Westfalen wird im Dezember dieses Jahres 65. Seine Nachfolgerin im Infrastrukturministerium wird die bisherige Chefin der gemeinsamen Landesplanung und Vorsitzende der Fluglärmkommission, Kathrin Schneider.
Die Vertreter der Opposition von CDU und FDP knüpften ihre Zustimmung an die Bedingung, dass dem Land dafür keine Kosten entstehen dürfen. Sie fordern, dass die Flughafengesellschaft an den Kosten beteiligt wird. Geplant ist, die Mitarbeiterzahl in der Staatskanzlei auf rund zehn zu verdoppeln.