Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) geht davon aus, dass das mit rund 64 Milliarden Euro überschuldete Land wegen des neuen Hauptstadtflughafens weitere Kredite aufnehmen muss. Die Kosten für die verzögerte Inbetriebnahme des Flughafens BER in Schönefeld und der bessere Lärmschutz für Flughafenanrainer in dreistelliger Millionenhöhe sollen vermutlich im Rahmen eines Nachtragshaushalts finanziert werden, sagte Nußbaum der „Berliner Zeitung“ (Montag). Insgesamt geht es für die drei BER-Gesellschafter Bund, Berlin und Brandenburg um rund 1,17 Milliarden Euro Mehrkosten.

Der erst im Juni beschlossene Berliner Landeshaushalt sei davon nicht betroffen, versicherte Nußbaum. „Der aktuell beschlossene Doppelhaushalt 2012/13 steht und wird davon nicht belastet. Die Sorge, dass bestimmte Projekte wegen der Mehrkosten beim Flughafen aufgegeben werden, ist absolut unbegründet“, sagte Nußbaum.

Nach Auffassung des Senators müssen die 130 Millionen Euro Schaden, die durch die Verzögerung der Inbetriebnahme entstanden sind, vom Flughafen selbst getragen werden. Diese Kosten müsse die Flughafengesellschaft in den nächsten Jahren nach Inbetriebnahme des Flughafens dann wieder erwirtschaften. Zunächst werde man jedoch „eine Eigenkapitalinitiative machen müssen, die wir in den kommenden Monaten gemeinsam mit Brandenburg und dem Bund strukturieren müssen.“

Da der Flughafen in Zukunft Geld verdienen werde, gehe es bei einer Finanzaufstockung durch die Gesellschafter also nicht um einen verlorenen Zuschuss, sondern um eine Investition in ein Unternehmen. Nußbaum zeigte sich offen für einen Börsengang des Flughafens. Auf eine entsprechende Frage sagte er: „Man wird sehen, wie sich die Eigentümerstruktur entwickelt. Der Bund hat ohnehin gesagt, dass er nach einer gewissen Zeit überlegt, ob er weiter drinbleibt. Wir prüfen auch weiter das Instrument von Flughafenanleihen, erste Reaktionen der Börse darauf waren positiv.“

In dem Gespräch mit der Zeitung warnte Nußbaum auch vor einer finanziellen Überforderung der städtischen Wohnungsgesellschaften durch das soziale Mietenkonzept der rot-schwarzen Koalition und brachte Leistungseinschränkungen bei der defizitären BVG ins Gespräch.

dpa/nbo