Ehe und Familie „stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, so beginnt Artikel 6 des Grundgesetzes. So klar und deutlich das ist, so unklar ist heutzutage, was man unter „Ehe“ und „Familie“ verstehen soll. Homo-Ehe, Regenbogenfamilien, Alleinerziehende, Patchworkhaushalte - die traditionelle Familie hat Konkurrenz bekommen. Zwar dominiert die Vater-Mutter-Kind-Konstellation noch immer und ebenso das Trauschein-Paar. Doch alternative Lebensformen sind auf dem Vormarsch. Ob gewollt oder nicht: Die Politik fördert diesen Trend. Die Zweifel werden größer, ob die tradierten Formen von Ehe und Familie noch Anspruch auf den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz beanspruchen können.

Ein Bund fürs Leben - das ist die Ehe heute seltener als früher. Fast 40 Prozent der Getrauten landen irgendwann vor dem Scheidungsrichter. Jeder zweite Geschiedene wagt mindestens einen zweiten Versuch - der allerdings noch häufiger scheitert. In den 70er-Jahren sei Heiraten „eine biografische Selbstverständlichkeit“ gewesen, sagt Stefan Fuchs vom Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie (IDAF). Mehr als 90 Prozent der jungen Erwachsenen entschieden sich damals für die Ehe. Seither hat sich der Anteil der zeitlebens unverheiratet Gebliebenen verdreifacht. Zwar schließen noch zwei Drittel der Frauen und sechzig Prozent der Männer mindestens einmal im Leben eine Ehe. Doch „die Verlässlichkeit einer stabilen Ehe gehört für immer weniger Menschen zu den tragenden Erfahrungen im Leben“, sagt Fuchs.

Immer mehr Alleinerziehende

Ledig bedeutet nicht unbedingt kinderlos. Mittlerweile kommen dreißig Prozent der Kinder unehelich zur Welt. Viele Eltern heiraten zwar später dann doch. Aber immerhin leben sechs Prozent der Kinder im Westen und knapp zwanzig Prozent im Osten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Solche Paarbeziehungen sind allerdings noch zerbrechlicher als die Ehen. Auch deshalb steigt die Zahl der Alleinerziehenden stetig an. In Ostdeutschland wächst mittlerweile gut jedes vierte Kind mit nur einem Elternteil auf. In Westdeutschland sind es siebzehn Prozent der Jungen und Mädchen.

In immer mehr Haushalten gibt es derweil überhaupt kein Kindergeschrei mehr. Denn jede fünfte Frau und sogar jeder vierte Mann bleibt ohne Nachwuchs. Damit hat Deutschland weltweit den höchsten Anteil Kinderloser und mit 1,36 Kindern pro Frau eine der niedrigsten Geburtenraten. Parallel steigt der Anteil der Singles: In Großstädten wie München oder Berlin lebt inzwischen gut jeder Zweite allein. Die Politik hat auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert. Die Gleichstellung nichtehelicher Kinder ist seit Jahrzehnten im Grundgesetz festgeschrieben. Unterschiede, die es bis vor einigen Jahren etwa beim Erbrecht oder dem Unterhalt für die ledigen Mütter noch gab, wurden beseitigt. Mit der großen Unterhaltsreform von 2008 hat die damalige große Koalition allerdings auch die Bedeutung der Ehe geschrumpft. Waren Geschiedene zuvor gegenüber ledigen Müttern bevorzugt, gilt dies jetzt nur noch sehr eingeschränkt und nur nach einer langjährigen Ehe. Jeder Partner muss nun im Scheidungsfall für sich selbst sorgen. Der frühere Grundsatz „einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin“ gilt nicht mehr.

Damit hat die Politik die Hausfrauenehe per Gesetz zum Auslaufmodell erklärt. Das neue Leitbild der Familienpolitik ist das Doppelverdiener-Paar, bei dem beide gleichermaßen Erwerbs- und Familienarbeit verrichten. Dass das Gros der Familien anders lebt - die Mütter arbeiten häufig nicht oder nur in Teilzeit -, ficht den Gesetzgeber nicht an.

Der EuGH hat jetzt in einem Grundsatzurteil gerügt, dass in Deutschland eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen benachteiligt werden. In dem Fall ging es um die Zusatzrente eines früheren Verwaltungsangestellten aus Hamburg. Dieser war 2001 - nach der Einführung der eingetragenen Partnerschaft durch die rot-grüne Regierung - eine Homo-Ehe eingegangen und hatte daraufhin vergeblich einen Ehegattenzuschlag beantragt. Die Ablehnung durch die Stadt stellt nach dem Urteil der Richter „eine unmittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung“ dar. Denn die Situation des Mannes sei mit der einer verheirateten Person vergleichbar. Dass der Staat Ehemänner in den Familien begünstigt, weil sie oft für Frauen zu sorgen haben, die aufgrund der Kinderziehung beruflich kürzertreten, passt nicht ins Weltbild der EuGH-Richter.

Stärkung der Gleichstellung

Als „wichtige Stufe auf dem Weg zu gleichen Rechten für Schwule und Lesben“ lobte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, das EuGH-Urteil. Der Richterspruch sei eine Bestärkung, die weitere Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft zügig voranzutreiben.

Die Adoption von Kindern ist eines dieser Felder, auf denen gleichgeschlechtliche Paare nicht dieselben Rechte haben wie Eheleute. Homosexuelle sind indes nicht die Einzigen, die hier nicht zum Zuge kommen: Auch ledigen oder älteren Paaren sowie sozial Schwachen bleibt dieser Weg zum fremden Wunschkind versperrt.

Derartige Beschränkungen sollen dem Kindeswohl dienen, das bei Adoptionen im Vordergrund steht.

Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums zur „Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ kommt indes zu dem Schluss, dass es den Mädchen und Jungen in den sogenannten Regenbogenfamilien nicht schlechter geht als in traditionellen Familien. Befragt wurden für die Untersuchung allerdings nur 700 Kinder, deren Erziehungsberechtigte sich freiwillig gemeldet hatten. Nach Schätzungen der Forscher leben bei sieben bis maximal 15 Prozent der gleichgeschlechtlichen Paare Kinder im Haushalt. Insgesamt wachsen danach 2200 Kinder in Regenbogenfamilien auf. Familienforscherin Martina Rupp kommt in einer Analyse auf rund 7000 Jungen und Mädchen.

Die privilegierte Stellung der Ehe wird im Steuerrecht sichtbar. Eheleute können sich zusammen veranlagen lassen. Der Fiskus teilt dann das Gesamteinkommen je zur Hälfte beiden Partnern zu. Die steuerliche Progression wird besonders stark abgemildert, wenn ein Partner viel verdient und der andere gar nichts. Der maximale Splitting-Vorteil liegt derzeit bei fast 16 000 Euro im Jahr. SPD und Grüne fordern seit Langem, den Splittingvorteil abzuschmelzen. Denn nach Ansicht der Kritiker drängt die Regelung Frauen an den Herd. Außerdem profitierten Doppelverdiener-Ehen und nichteheliche Lebensgemeinschaften von dieser Regelung nicht. Renommierte Steuerrechtler wie Joachim Lang halten dagegen: Der Splittingvorteil sei keine Subvention der Hausfrauenehe, sondern ein Gebot staatlicher Neutralität. Die Familie wird als wirtschaftliche Einheit gesehen.

Paarbeziehungen auf Dauer

Immer lauter wird die Forderung, den Splittingvorteil auf Homo-Ehen auszuweiten. Zwar ist in Normalehen noch immer das Gros der Kinder zu finden. Fast 90 Prozent der verheirateten Frauen mittleren Alters, aber nur ein Drittel der ledigen Frauen dieser Altersgruppe haben Kinder. Doch immerhin ist die Verpartnerung mit ähnlichen Pflichten verbunden wie die Ehe. In jedem Fall würde die steuerliche Gleichstellung keine großen Löcher in den Staatssäckel reißen. Laut Mikrozensus gab es 2009 rund 63000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, von denen nur 19000 eingetragene Lebenspartnerschaften sind.

Für ein Splitting auch bei Homo-Ehen spricht, dass der Staat immer davon profitiert, wenn Paarbeziehungen auf Dauer angelegt sind. Doch auch wenn bis auf Italien und einige osteuropäische Länder die meisten EU-Staaten eine Homo-Ehe eingeführt haben - eine völlige Gleichstellung gibt es nirgends. Gut möglich, dass der EuGH sie früher oder später erzwingt.

Familien sind ein stabiles soziales Netz. Ob Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung oder Pflege - Eheleute, Eltern und Kinder unterstützen sich gegenseitig auf vielfältige Weise. Verheiratete Paare mit Kindern sind zudem seltener von Armut bedroht als Singles. Wer dagegen seine Kinder allein großzieht, ist häufig auf die Hilfe von Vater Staat angewiesen: Knapp 40 Prozent der Alleinerziehenden leben von Hartz IV. Dass 1,6 Millionen Pflegebedürftige von ihren Angehörigen betreut werden, entlastet die Sozialkassen enorm. Klar ist deshalb, dass der gesellschaftliche Wandel, insbesondere die Zerbrechlichkeit der Partnerbeziehungen, neue soziale Probleme schafft und das Armutsrisiko vergrößert. Statistisch eindeutig ist zudem, dass Kinderreichtum und Ehe zusammengehören: In 84 Prozent der Familien mit drei und mehr Kindern sind die Eltern verheiratet.

Viele Feministinnen, Grüne und Linke verunglimpften früher die traditionelle Familie als Hort der Unterdrückung und Rückständigkeit. Heute bekämpft man nicht länger die Ehe, sondern verlangt stattdessen eine bessere Förderung aller anderen Familienformen. Diese Strategie ist wirksamer. Wer will nicht den Alleinerziehenden durch mehr Unterstützung das Los erleichtern? Wer möchte sich schon dem Vorwurf der Schwulenfeindlichkeit aussetzen, wenn er argumentiert, dass die Natur und weniger das Gesetz den Weg zum Nachwuchs versperre? Doch Familienexperte Fuchs warnt: „Wer alles fördert, fördert am Ende nichts.“

Familienleben in Zahlen

Ehepaare: 18,3 Millionen Ehepaare leben in Deutschland. 1996 waren es noch 19,6 Millionen. Dennoch ist die Ehe mit einem Anteil von 73 Prozent immer noch die meistgewählte Lebensform.

Ehepaare mit Kind: 86 Prozent der verheirateten Frauen zwischen 35 und 49 Jahren haben Kinder. Bei den ledigen Frauen dieser Altersgruppe sind es 33 Prozent.

Familie mit Kind: 8,4 Millionen Familien mit Kindern unter 18 Jahren leben in Deutschland. 1998 waren es noch 9,4 Millionen.

Alleinerziehend:19 Prozent der Eltern sind alleinerziehend, in den neuen Bundesländern erziehen sogar 25 Prozent ihr Kind ohne Partner.

Homosexuelle Paare:19.000 gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und damit in einer rechtlich abgesicherten Beziehung. Einen gemeinsamen Haushalt führen 63000 gleichgeschlechtliche Paare.

Regenbogenfamilien: 7000 Kinder in Deutschland wachsen in einer Regenbogenfamilie mit zwei Vätern oder zwei Müttern auf. Letzteres ist weit häufiger: 92 Prozent der Kinder in homosexuellen Partnerschaften leben mit ihren Müttern zusammen.