Ein Soldat aus Brandenburg musste sich wegen Gehorsamsverweigerung vor Gericht verantworten, weil er die Corona-Impfung ablehnte. Nun wurde das Verfahren am Landgericht Frankfurt (Oder) eingestellt. Das berichtet die „Bild“. Bereits im August 2023 hatte das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree den Unteroffizier freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft ging danach in Berufung.
Nun also das Ende eines Justiz-Marathons für den Soldaten. Die Richterin stellte das Verfahren laut Medienbericht nach Paragraf 153a Strafprozessordnung wegen geringer Schuld ein. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten zugestimmt. Eine Revision sei nicht möglich.
Eine genaue Begründung für die Einstellung habe die Richterin nicht genannt. Jedoch liefere das frühere Urteil des Amtsgerichts Hinweise: Demnach habe der Mann keinen Befehl verweigert, erklärte sein Anwalt Marko Schmidt. Der Soldat sei wie befohlen zum Impftermin erschienen – allerdings habe er auf dem ärztlichen Fragebogen bei der Einwilligungserklärung „Nein“ angekreuzt.
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Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr gegen Soldaten läuft
Der Soldat äußerte sich nicht öffentlich. Sein Anwalt habe dies mit dem noch laufenden Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr begründet. Der Soldat würde weiterhin dienstrechtliche Konsequenzen befürchten.
Laut der „Märkischen Oderzeitung“ hatte der Soldat in der Vergangenheit vor Gericht betont, kein Impfgegner zu sein und mit der Querdenker-Bewegung nichts zu tun zu haben. Er sei gegen verschiedene Krankheiten geimpft. Allerdings sei er Ende 2020 selbst an Corona erkrankt – ebenso wie sein 83-jähriger Vater. Beide hätten die Infektion mit mildem Verlauf überstanden.
Als er erfahren habe, dass die Impfung nicht vor einer Übertragung des Virus schütze, habe er den Sinn hinterfragt. Hinzu seien Berichte über Nebenwirkungen der damals neuartigen Impfstoffe gekommen.
JP


