Die Erdbeersaison ist lange vorbei, doch in Karls Erlebnis-Dorf in Elstal in Brandenburg geht der Trubel auch im Nebel-Monat November weiter. Noch bis zum 20. erhalten Einsatzkräfte im Rahmen der sogenannten „Blaulichtwochen“ freien Eintritt. Das Unternehmen will sich damit bei allen Polizisten, Feuerwehrleuten und Sanitätern für ihre wichtige Arbeit bedanken.

Wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ berichtet, geht die Idee auf den Unternehmenschef Robert Dahl zurück. Den ereilte am 6. Juni 2023 eine Hiobsbotschaft, als ihm ein Großbrand im Karls Erlebnis-Dorf in Elstal gemeldet wurde. Die Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf die Hauptscheine verhindern. „Nur“ die Werkstatt, ein Imbiss, ein Stall und die Kartoffelsackrutsche fielen dem Feuer zum Opfer.

Brand auf dem Gelände von Karls Erdbeerhof
Im Juni 2023 löschten Feuerwehrleute einen Großbrand in einem Karls Erlebnis-Dorf in Elstal© DPA Images | -

Berliner Polizisten dürfen Angebot annehmen, Kollegen in Brandenburg nicht

Das Unternehmen Karls, das insgesamt sieben Erlebnis-Dörfer betreibt, wollte sich mit den „Blaulichtwochen“ noch einmal in großem Stil bei den Einsatzkräften bedanken. „Sie sind echte Alltagsheldinnen und -helden – immer zur Stelle, wenn es brennt, kracht oder Hilfe gebraucht wird. Mutig und mit ganz viel Herz“, heißt es in einem Statement auf der Website von Karls. Die Tageskarte, die normalerweise 22,50 Euro kostet, gibt es gegen die Vorlage eines Dienstausweises bis zum 20. November gratis, Begleitpersonen zahlen jeweils nur fünf Euro. Das Angebot gilt für alle Erlebnisdörfer.

Klingt zu gut, um wahr zu sein? In der Tat. Das Brandenburger Innenministerium hat sich laut „MAZ“ eingeschaltet und Brandenburger Polizisten verboten, von dem Angebot Gebrauch zu machen. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift verbiete Landesbediensteten, Belohnungen und Geschenke anzunehmen. Dazu zähle auch der Gratis-Eintritt. Anders sieht es in Berlin aus, wie die „BZ“ berichtet. „Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Rabattangebot, das allen Dienstkräften der Polizei, Feuerwehren und Rettungskräften deutschlandweit offeriert wird.“ Die Aktion sei als „berufsbezogener Rabatt ohne Amtsbezug“ zu werten und falle nicht unter das Verbot im Beamtengesetz, heißt es weiter. Berliner Polizisten dürfen sich also über die Aktion freuen.

Anders sieht es wiederum bei der Bundespolizei aus. „Rabatte, bei denen eine Verifizierung mittels Dienstausweises oder gar durch das Erscheinen in Dienstkleidung erforderlich ist, sind für Angehörige der Bundespolizei ausnahmslos unzulässig“, sagte Enrico Hahn vom Bundespolizeipräsidium der „BZ“. Ein Verstoß könne dienst- sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch Brandenburger Feuerwehrleute ziehen den Kürzeren

Bei der Berliner Feuerwehr sieht ein Sprecher dagegen keine Probleme. „Das dargestellte Angebot darf nach interner Prüfung durch Angehörige der Berliner Feuerwehr ausnahmsweise angenommen werden“, so Timur Tischler zur „BZ“. Weil das Angebot offen zugänglich sei und sich nicht ausschließlich an Berliner Einsatzkräfte richte, sei es nicht als unzulässige Einflussnahme zu werten.

Doch auch bei der Berufsfeuerwehr in Brandenburg sieht man die Angelegenheit wieder anders als bei den Kollegen in Berlin. Hier pocht man auf die Verwaltungsvorschrift und sagt „Nein“ zu der Offerte von Karls. Immerhin: Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienstmitarbeitende und Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) sind nicht betroffen. Sie dürfen die Gratis-Aktion in Anspruch nehmen.

tok