Eine Berliner Studentin kam in Jeans und gepunktetem Oberteil zur Prüfung und kassierte deshalb einen Punkteabzug. Das war nicht rechtens, teilte das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Montag mit. Laut Urteil habe die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) nicht dargelegt, inwiefern die Kleidung der Studentin unangemessen sei. Eine Prüfungsleistung anhand der Kleidung zu bewerten, sei grundsätzlich fehlerhaft, gab das Gericht der Klage der jungen Frau statt. Die Entscheidung (Aktenzeichen: VG 12 K 529.18) fiel bereits am 19. Februar, wurde jedoch erst jetzt vom Gericht publik gemacht.

Ansprechendes und gepflegtes Erscheinen gefordert

Die 1989 geborene Klägerin studierte laut Gericht bis 2018 im Masterstudiengang „Recht für die Öffentliche Verwaltung“. Dabei belegte sie auch das Modul „E-Government zwischen Verwaltungsmodernisierung und Bürgernähe“. Im Vorfeld der Prüfung im Juli 2017 teilte die Dozentin den Studierenden die Kriterien für das Bestehen mit. Für die Kategorie „Präsentationsweise (Vortrag)“ sollte danach „sicheres und überzeugendes Auftreten mit einem dem Charakter der Prüfung angemessenem Kleidungsstil“ maßgebend sein und bewertet werden.

Später schrieb die Dozenten laut Gericht ihren Studierenden, dass angesichts der Temperaturen auf einen „strengen formalen, geschäftlichen Dress-Code“ zu verzichten sei. Man solle jedoch „dem Anlass entsprechend ansprechend und gepflegt“ kommen. Die Studentin in Jeans bekam die Note 1,7. Der Punktabzug in der Kategorie „Präsentationsweise“ wurde mit ihrem Alltagsoutfit begründet. Zudem seien Jeans bei 35 Grad nach Meinung der Dozentin als luftiges Kleidungsstück ungeeignet gewesen. Sie schrieb der Studentin laut Gericht in einer SMS, sie hätte „auf eine weiße Leinenhose und Black Shirt mit Ethnokette oder einen lieblichen oder auch strengen Blouson zurückgreifen oder auch ein Top mit elegantem Kurzjackett“ ausprobieren können. Die Studentin hatte bereits im November 2018 dagegen geklagt. Nun wertete die zwölfte Kammer des Gerichts die Benotung auch aufgrund der Kleidung als „bewertungsfehlerhaft“.

Hochschule akzeptiertGerichtsentscheidung

Allgemein hätte ein Prüfer zwar ein Beurteilungsspielraum, in dessen Rahmen er sich bewegt, sagte Stephan Groscurth, Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts, der Berliner Morgenpost. „Dieser Rahmen muss aber sachgerecht sein.“ Die Bewertung nach sachfremden Kriterien, wie sie das Gericht hier sah, mache eine Prüfung angreifbar. Zwar würden Prüfungsergebnisse öfter angefochten werden. „Entscheidungen zur Kleidung sind aber selten.“

Eine Prüfung nach diesem Kriterium zu bewerten, ist nach Ansicht des Gerichts zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gelte aber nur für Fälle, in denen die Kleidung selbst Prüfungsgegenstand sei – etwa im Fach Modedesign. Denkbar sei das auch, wenn das sachgerechte Anlegen einer Sicherheitskleidung Gegenstand etwa einer Prüfung von Feuerwehrleuten ist.

Das Gericht verpflichtete die HWR, ein neues Abschlusszeugnis mit der Note 1,3 in dem Modul auszustellen. Die Hochschule kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen, sofern etwa schwere Verfahrensfehler gesehen werden. Davon will man laut Sprecherin Sylke Schumann allerdings keinen Gebrauch machen. „Die HWR akzeptiert die Entscheidung des Gerichts.“ In den Prüfungsordnungen werde keine Aussage über Kleidung getroffen. In diesem Fall sei es jedoch relevant gewesen. „Das sah das Gericht anders.“

pa /Philipp. Hympendahl

mit dpa