Potsdam. Umwelt- und Tierschützer klagen gegen die Genehmigung einer neuen Mastanlage für Schweine in Haßleben.

Die Massentierhaltung erregt die Gemüter in Brandenburg. In den vergangenen Jahren sind immer mehr – meist staatlich geförderte – Mastbetriebe im Land entstanden, Kritiker bemängeln fehlenden Tierschutz und eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat nun am Montag über die Klage von Umweltaktivisten und Tierschützern gegen eine geplante Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) verhandelt. Ein niederländischer Unternehmer will in Haßleben eine Schweinemastanlage mit 37.000 Plätzen errichten. Der Streit um die Anlage zieht sich seit fast 14 Jahren durch verschiedene Instanzen der Bürokratie, es besteht eine Genehmigung des Landes, die aber wegen der rechtlichen Streitfragen derzeit nicht umgesetzt werden kann. Das Projekt liegt auf Eis.

„Der Widerspruch richtet sich gegen die Genehmigung insgesamt und gegen Formfehler“, sagt der Naturschutzreferent des Bundes für Naturschutz (BUND) in Potsdam, Axel Heinzel-Berndt. Nach Auffassung der Umweltschützer vom BUND, dem Naturschutzbund (Nabu) und dem Deutschen Tierschutzbund verstößt die Brandenburger Nutztierverordnung gegen das Grundgesetz. Außerdem seien im Verfahren für die umstrittene Mastanlage erhebliche Fehler begangen worden, so dass die Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen, argumentiert der BUND.

Kritik am Verhalten der Brandenburger Landesregierung

Das sehen die Befürworter der Anlage anders. „Für den Betrieb muss keine Grünfläche neu versiegelt werden“, sagt Frank Skomrock von der Interessengemeinschaft Pro-Schwein. Auf dem Gelände befand sich zu DDR-Zeiten bereits eine Schweinemast mit mehr als 100.000 Plätzen. Diese könne nun erneut genutzt werden. Für die strukturschwache Region im Norden des Landes würde der Betrieb zudem dringend benötigte Arbeitsplätze schaffen. „Über diese Anlagen kann man denken, wie man will“, so Skomrock. „Aber ich esse lieber etwas, das in der Region hergestellt wurde als in der ukrainischen Steppe.“

Die Interessengemeinschaft übt zudem Kritik am Verhalten der Brandenburger Landesregierung. Einen möglichen Investor fast 14 Jahre im Unklaren zu lassen, sei ein schlechter Umgang. Das Land müsse endlich sagen, was es eigentlich wolle. Die Landesregierung könnte zudem einen Kompromiss anstreben oder neue Haltungsformen vorschreiben, damit die Umwelt rund um die geplante Anlage besser geschützt werde.

In Brandenburg werden insgesamt rund 14 Millionen Schweine, Hühner und Rinder in mehr als 650 Betrieben gehalten. Die größte Massentierhaltung befindet sich in Neuhausen im Süden des Landes, wo 1,6 Millionen Legehennen gehalten werden. Die Tierdichte ist im Bundesvergleich allerdings eher gering. In Niedersachsen oder Schleswig-Holstein liegt sie mehr als doppelt so hoch. Aber die Größe der Anlagen stößt bei Tier- und Umweltschützern auf Kritik. Hier belegt Brandenburg bei allen Tierhaltungen Spitzenplätze.

Einen Teilerfolg haben die Kläger bereits im Vorfeld erzielt

Durch die riesigen Mengen an Gülle, Desinfektionsmitteln und Medikamentenresten befürchten die Gegner massive Einflüsse auf die Umgebung. In Haßleben ist demnach ein benachbartes Moor gefährdet. Die Grünen im Landtag sind nicht grundsätzlich gegen die Haltung vieler Tiere, „aber in Haßleben stimmt gar nichts“, sagt der Umweltexperte der Fraktion, Benjamin Raschke. Vom geplanten Platz für die Tiere bis zum Brandschutz fehle es bei den Plänen des Investors an vielen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Haltung.

Vor Gericht wurden am Montag zunächst verfahrensrechtliche Fragen besprochen. Das Landesumweltamt legte zudem neue Gutachten vor. Einen Teilerfolg haben die Kläger bereits im Vorfeld erzielt. Ursprünglich wollte der Investor 80.000 Plätze in Haßleben errichten, die Behörden strichen die Pläne dann aber auf zunächst 37.000 zusammen. Wann das Verwaltungsgericht entscheidet, war zunächst unklar.

Erfolgreiches Volksbegehren gegen Massentierhaltung

Beim Thema Massentierhaltung steht die Brandenburger Landesregierung unter Druck. Im vergangenen Jahr hatte der Landtag ein Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg angenommen. Demnach soll es zu verschärften Vorschriften und Reformen in der Massentierhaltung kommen. Tierschutzinitiativen beklagen jedoch, dass die Vorgaben nur zögerlich umgesetzt werden. Die Einigung sieht vor, dass ein Landestierschutzplan erstellt, die Stelle eines Tierschutzbeauftragten eingericht et und die Höchstfördersumme für Investoren auf 600.000 Euro begrenzt wird, um weniger Anreize für Massentierhaltung zu schaffen.

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