Potsdam. In 31 brandenburgischen Gemeinden rund um Berlin darf die Miete ab 1. Januar 2016 auch bei Neuvermietungen nicht mehr nahezu unbegrenzt erhöht werden.
Im Berliner Umland darf die Miete bei einer Wohnungsneuvermietung von 1. Januar 2016 an nicht mehr nahezu unbegrenzt erhöht werden. Das brandenburgische Kabinett hat am Dienstag einem entsprechenden Vorschlag von Bauministerin Kathrin Schneider (SPD) zugestimmt. Dieser sieht vor, dass die neue Miete um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. „Allerdings gilt die Mietpreisbremse nicht bei der Vermietung von Neubauten und bei umfassenden Modernisierungen, so wie es das Bundesgesetz zur Mietpreisbremse vorgibt“, so die Ministerin. Die Mietpreisbremse werde dafür sorgen, dass in angespannten Wohnlagen die Mieten nur maßvoll steigen.
Grundlage für die Einführung ist ein Gutachten. Darin wurden die Wohnungsmarktdaten in Gebieten analysiert, in denen es zu wenig günstige Wohnungen gibt. Es handelt sich um jene 30 Orte, in denen die Kappungsgrenze gilt. Vermieter dürfen seit 1. September 2014 die Miete bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren statt um 20 Prozent nur um höchstens 15 Prozent anheben.
In Ahrensfelde gilt die Regelungnur bei Neuvermietungen
Bei der 31. Gemeinde handelt es sich um Ahrensfelde. Zu den Kommunen mit Mietpreisbremse gehören Potsdam, Kleinmachnow und Teltow sowie Falkensee, Dallgow-Döberitz, Glienicke/Nordbahn und Hohen Neuendorf. Außerdem Zeuthen, Bernau, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf, Schulzendorf und Wildau. Die beiden Regelungen gelten unter anderem zudem für Oranienburg, Velten und Erkner. Auch in Ahrensfelde darf bei Neuvermietungen künftig die zehn Prozent der ortsüblichen Miete nicht überschritten werden. Bei bestehenden Mietverträgen gilt dort jedoch nicht die in den anderen 30 Kommunen eingeführte Kappungsgrenze. „Der Wohnungsmarkt ist in Ahrensfelde inzwischen angespannter als zum Zeitpunkt der Untersuchungen für die Kappungsgrenzenverordnung“, so Schneider. Sie kündigte an: „Wir wollen dafür sorgen, dass in den nächsten Jahren mindestens 2000 Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen gebaut werden.“
Das Kabinett billigte außerdem eine Verordnung, in der eine zweite Einkommensgrenze für den Bezug von Sozialwohnungen geregelt ist. Damit können auch Mieter mit mittleren Einkommen eine günstigere Wohnung beziehen. Es gibt aber nur noch wenige Sozialwohnungen, da sie zuletzt kaum mehr gefördert wurden. Ein Vierpersonenhaushalt darf nach den neuen Kriterien für eine geförderte 90-Quadratmeter-Wohnung über maximal 3400 Euro brutto verfügen. Mit der Überschreitung der ersten Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent fallen laut Ministerium zusätzlich etwa 29 Prozent aller Mieterhaushalte unter die zweite Einkommensgrenze. Damit seien etwa 70 Prozent aller Mieter berechtigt, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Zudem habe das Land die Fördermittel aus dem Wohnungsbauvermögen von 40 auf 70 Millionen Euro aufgestockt.
Hauseigentümer-Verband schließt Klage nicht aus
Der Landesverband der Brandenburger Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine schließt wie in Berlin und Schleswig-Holstein nicht aus, gegen die Mietpreisbremse im Berliner Umland zu klagen, sollte sie in Kraft treten. „Wir bezweifeln, dass die Richtigen davon profitieren werden“, sagte Landeschef Lars Eichert auf Anfrage. „Das einzige, das für günstigere Mieten sorgt, ist der Bau von mehr Wohnungen.“ Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen BBU kritisiert, die Mietpreisbremse verschärfe die Lage sogar. Außerdem sei die Zahl der ausgewählten Kommunen zu hoch.