Es muss etwas passiert sein am 8. Dezember 2010 im brandenburgischen Eberswalde. Etwas, das nicht dem üblichen Prozedere entsprach. Auch wenn die beiden angeklagten Erzieherinnen Mara E. und Gabriela B. vor Gericht beteuerten, dass es nicht so war. Wie sonst konnten die zweijährigen Mädchen Liz und Lilly auf dem Rückweg eines Spaziergangs der Kita Kunterbunt plötzlich abhanden kommen. Und wie sonst konnte es geschehen, dass sie in einen Teich fielen. Liz konnte gerade noch von einer Praktikantin gerettet werden. Lilly wurde zwar geborgen, starb aber am 17. Dezember gegen 19 Uhr im Deutschen Herzzentrum.

Eine Eberswalder Strafrichterin verurteilte die 46 und 43 Jahre alten Erzieherinnen am Mittwoch zu Bewährungsstrafen von zehn und elf Monaten. Für die Richterin stand fest, dass die beiden Frauen die Kinder für die Rückkehr zur Kita nicht ordnungsgemäß gesammelt und nicht gezählt hatten. „Nur so ist erklärbar, dass sich die beiden Kinder entfernen konnten“, hieß es in der Urteilsbegründung. Es habe die Pflicht bestanden, sie ständig im Auge zu behalten. „Das ist hier nicht passiert.“

Auch der Staatsanwalt hatte schon Bewährungsstrafen beantragt. „Die Aufsichtspflicht ist eindeutig verletzt worden“, hielt er den Angeklagten vor. „Die Kontrolle wäre möglich und sicher gewesen. Und Erzieherinnen haben aufzupassen, dass den Kindern nichts passiert.“

Ein Verteidiger der beiden angeklagten Erzieherinnen forderte Freispruch, weil keine Pflichtverletzung zu erkennen sei. Der zweite Verteidiger bewertete den Fall als nicht ausreichend aufgeklärt.

Angeklagte bestreiten Schuld

Den angeklagten Frauen war deutlich anzumerken, wie sehr sie der Tod des Kindes beschäftigte. Vor der Urteilsverkündung hatten sie nochmals betont, wie sehr ihnen das Unglück leid tue. Beide machten im Prozess zuvor aber auch nachdrücklich deutlich, dass sie für das Verschwinden von Liz und Lilly keine Erklärung haben und bei sich selbst kein fehlerhaftes Verhalten erkennen können. Sie hatten ausgesagt, Lilly zum letzten Mal bewusst wahrgenommen zu haben, als sie zu ihnen kam und sich die Nase putzen und Schnee von der Kleidung klopfen ließ. Wenig später hätten sie den Rückweg beschlossen, weil es Zeit für das Mittagsessen war.

Sie hätten unabhängig voneinander die Kinder gezählt und seien im geschlossenen Verband zurück gelaufen. Es waren 26 Kinder, zwischen zwei und vier Jahre alt. Weitere Aufsichtskräfte waren zwei Praktikantinnen und eine Hilfskraft. Zwar hätten sie den Kindern gestattet, sich wegen der schneenassen Handschuhe nicht pärchenweise anfassen zu müssen, so die Angeklagten, aber ansonsten sei alles wie immer gewesen. Erst im Haus, als sich die Kinder auszogen, sei das Verschwinden der Kinder bemerkt worden.

Die Aussagen der beiden Praktikantinnen hatten den Erklärungen der Angeklagten jedoch widersprochen. Das betraf vor allem den Rückweg. Beide konnten nicht bestätigen, dass die Kinder vorher von den Angeklagten noch einmal gezählt worden seien. Beide berichteten auch nicht über einen geordneten Rückweg. Das Gegenteil sei der Fall gewesen. „Ich hatte vorher schon so ein ungutes Gefühl an diesem Tag, weil es so ein Durcheinander war“, hatte eine Praktikantin gesagt. Sie und die zweite Praktikantin seien von einer der angeklagten Erzieherinnen sogar noch aufgefordert worden, den Kindern hinterher zu rennen und sich an die Spitze zu stellen, damit die Kleinen nicht auf die Straße laufen.

Ähnlich turbulent soll die Situation bei der Ankunft in der Kita gewesen sein. Nach Beschreibungen der Praktikantinnen kamen die Kinder quasi grüppchenweise und seien auch nicht, wie sonst üblich, vor dem Betreten der Kita noch einmal gezählt worden.

Die Richterin sprach von „folgenschweren Fehlern“, die nicht mehr gut zu machen seien, von „einer erheblichen Pflichtverletzung und sehr schweren Folgen“. Sie habe die Bereitschaft der Angeklagten vermisst, Verantwortung zu übernehmen.