Sein Plan ist nicht aufgegangen. Das Schwurgericht des Landgerichts Neuruppin verurteilte den 57-jährigen Peter L. am Dienstag wegen versuchten Mordes und fahrlässiger Tötung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

Die Richter hatten dem mehrfach vorbestraften Mann nicht geglaubt, dass er am 15. Mai 2010 auf einem Zeltplatz an der Elbe in Hinzdorf (Prignitz) nur in die Luft schießen wollte. Angeblich, um die Anwesenden einzuschüchtern. Und es sei quasi ein tragischer Unglücksfall gewesen, so der Angeklagte, dass ein Mensch getötet und ein weiterer schwerst verletzt wurde. Peter L. habe an diesem Tag töten wollen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Die Strafe könne in diesem Fall auch nicht gemildert werden, weil es glücklicherweise nur beim versuchten Mord geblieben sei. Denn der Angeklagte selbst habe jegliche Rettungsmaßnahmen unterbinden wollen und den Anwesenden dabei sogar mit der Pistole gedroht. Ausgangspunkt für die Tat war Peter L.s verzweifelte Suche nach seiner 17 Jahre jüngeren Schwester Silke, mit er der fast 18 Jahre inzestuös zusammenlebte, die sich 2007 jedoch von ihm trennte.

An jenem 15. Mai feierte eine Nichte von Peter L. auf dem Zeltplatz ihre Jugendweihe. Peter L., der mit dem Großteil der Familie in Fehde lag, war nicht eingeladen worden. Gegen 16 Uhr stürmte er in das Festzelt, in der Hand eine Selbstladepistole der Marke Luger. „Wo ist Silke?“, soll er seine Nichte gefragt haben, die vor dem Zelt stand und vergeblich versuchte, ihn aufzuhalten. Drinnen schoss er dann aus etwa 1,50 Meter Entfernung auf das Gesicht seines Bruders Lars. Ihn hasste er besonders, da er vermutete, dass Lars der Aufenthaltsort der Schwester bekannt ist, er diesen aber nicht preisgibt.

Lars L. konnte sich noch reflexartig zur Seite drehen. Das Projektil traf seinen Hals, trat in der Nähe des rechten Ohres wieder aus und flog in Richtung einer neben ihm sitzenden Frau. Die 67-Jährige wurde im Oberkörper getroffen und starb. Lars L. – ein Gerichtsmediziner sprach von einem Wunder – überlebte.

Lars L.s Anwalt Roland Weber war zufrieden mit dem „konsequenten, aber angesichts des Tatherganges durchaus angemessenen Urteil“. Bestätigt wurden vom Schwurgericht auch das von ihm beantragte Schmerzensgeld: Lars L. soll von seinem Bruder 23.000 Euro bekommen. Das allerdings wird dauern, denn die Einkünfte im Gefängnis sind nur sehr gering.