Gesetze und deren Auslegung sorgen mitunter für Verwirrung. Am ersten Adventssonntag kommt ein weiterer solcher Fall hinzu: das Ladenöffnungsgesetz. Da wird die Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg entscheiden, ob ein Geschäft geöffnet hat oder die Kunden vor verschlossenen Türen stehen werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2009 die liberale Berliner Regelung gekippt hatte, werden in der Hauptstadt die Geschäfte lediglich an zwei von vier Adventssonntagen geöffnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berliner Adventsregelung als nicht verfassungskonform eingestuft. Daraufhin hatte das Abgeordnetenhaus ein geändertes Ladenöffnungsgesetz beschlossen.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz legte fest, dass die Läden in Berlin am zweiten Advent, dem 5. Dezember, und am vierten Advent, dem 19. Dezember, zwischen 13 und 20 Uhr geöffnet sein dürfen.

Gesetz noch nicht beschlossen

In Brandenburg sieht das anders aus. In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das vom Berliner Abgeordnetenhaus geänderte Ladenöffnungsgesetz wollte das Land Brandenburg nachziehen. Ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes wurde auf den Weg gebracht, aber in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen.

Das führt jetzt dazu, dass jede Gemeinde in Brandenburg individuelle Öffnungszeiten genehmigen kann – eine Praxis, die beim Potsdamer Arbeitsministerium nicht gern gesehen wird. Einer dieser Fälle ist der Media-Markt im Schönefelder Ortsteil Waltersdorf, der an allen vier Adventssonntagen öffnen wird. „Wir haben ordnungsgemäß die Sonderöffnungen an den vier Adventssonntagen nach der aktuellen Rechtslage beantragt und diese wurde auch genehmigt“, sagt eine Sprecherin des Unternehmens. „Der Antrag des Unternehmens wurde bereits im Dezember 2009 gestellt und auch genehmigt“, sagt Schönefelds Bürgermeister Udo Hase (parteilos). „Ich bedauere, dass es noch keine einheitliche Regelung gibt, aber Media-Markt hatte die ganzen Jahre an den Adventssonntagen geöffnet und nach der noch geltenden Gesetzlage haben wir die Genehmigung erteilt.“

In zwei Schreiben in diesem Jahr hatte aber das Arbeitsministerium die Landkreise und kreisfreien Städte hingewiesen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beim Erlass ordnungsrechtlicher Verordnungen auch anzuwenden. Kurz: Mehr als zwei verkaufsoffene Adventssonntage sollte es nicht geben, die Berliner Regelung sollte gelten. In dem Brief heißt es weiter, dass man davon ausgehe, dass die örtlichen Ordnungsbehörden aufgrund der Schreiben für das Jahr 2010 nicht die Mehrzahl der Adventssonntage für eine Ladenöffnung freigegeben haben.

Im Ministerium steht man aus diesem Grund der Entscheidung in Schönefeld kritisch gegenüber. „Diese Vorgehensweise widerspricht unserem Schreiben und dem Geist des Urteils vom Bundesverfassungsgericht“, sagt Florian Engels, Sprecher des Arbeitsministeriums. „Wir haben von den Ausnahmegenehmigungen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald Kenntnis genommen und der muss sich jetzt erklären. Schriftlich haben wir noch heute den Landkreis aufgefordert, seiner Aufsichtsaufgabe unverzüglich nachzukommen.“

Für das Weihnachtsfest im kommenden Jahr wird es aller Voraussicht nach eine einheitliche Regelung zwischen Berlin und Brandenburg geben. Dann gibt es in beiden Bundesländern zwei verkaufsoffene Sonntage.

Auch Händler sind unzufrieden

Das ist auch im Sinne der Einzelhändler. So würden Kunden an einem verkaufsoffenen Sonntag in Berlin vor verschlossenen Türen des gleichen Unternehmens in Brandenburg stehen. Im Umland Berlins sei es keinem Kunden zu vermitteln, warum er auf der einen Straßenseite einkaufen könne, auf der anderen aber nicht, hieß es bereits im Sommer bei der Industrie- und Handelskammer in Cottbus. In der diesjährigen Adventszeit wird das noch anders sein, denn der Media-Markt in Berlin wird nur zwei Sonntagen im Dezember öffnen.

Geht es nach dem Willen der rot-roten Koalition im Potsdamer Landtag, so soll die Neufassung des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes zum Jahresbeginn 2011 in Kraft treten. SPD und Linke plädieren dafür, dass Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse höchstens an sechs Sonn- oder Feiertagen öffnen dürfen. Mehr als zwei offene Sonn- und Feiertage innerhalb von vier Wochen sollen nicht genehmigt werden.

In Berlin werden von jährlich zehn möglichen verkaufsoffenen Sonntagen acht zentral für die ganze Stadt festgelegt, davon bis zu zwei im Advent. Es dürfen keine zwei verkaufsoffenen Sonntage aufeinander folgen. Händler können zwei Sonntage bei besonderen Anlässen wie Straßenfesten oder Firmenjubiläen frei wählen.