Das Land Brandenburg muss den Antrag für das bundesweit erste Jungen-Gymnasium der streng konservativen Priester- und Laienorganisation Opus Dei in Potsdam neu prüfen. Die Ablehnung des Antrags von 2007 sei hinfällig, urteilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag. Das Bildungsministerium will die Urteilsbegründung zunächst prüfen, werde aber voraussichtlich Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen, sagte der Sprecher Stephan Breiding. (VG Potsdam – 12 K 1013/07)

Das Ministerium hatte die Genehmigung im Wesentlichen mit der Begründung verweigert, dass die Geschlechtertrennung dem nach dem Brandenburgischen Schulgesetz für staatliche Schulen geltenden Grundsatz der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von Mädchen und Jungen (Paragraf 4, Satz 7/Koedukation) nicht entspräche. Aus diesem Grund könne ein entsprechendes Jungen-Gymnasium kein Ersatz für eine staatliche Schule sein und auch nicht als Schulversuch genehmigt werden.

Dieser Argumentation folgte die Kammer nicht. Maßgeblich sei das Erziehungsziel der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dass dieser Zielsetzung „auch an einer nach Geschlechtern getrennten Schule Rechnung getragen werden könne“, sei jedenfalls nicht auszuschließen. Dies habe das Ministerium aber nicht hinreichend geprüft.

Eine Berlin-Brandenburger Elterninitiative, die der umstrittenen katholischen Organisation Opus Dei nahesteht, will die Schule errichten. Träger und Kläger ist die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V. Köln. Diese betreibt seit 1972 in Jülich (Nordrhein-Westfalen) eine Mädchenschule.

Der Antrag hatte in Potsdam und darüber hinaus für Wirbel gesorgt. Die Potsdamer Stadtverordneten hatten sich gegen das Projekt ausgesprochen. Opus Dei wurde immer wieder wegen angeblich sektenähnlicher Strukturen und obskurer Bußpraktiken kritisiert.

Die Kläger begrüßten das Urteil. Damit werde eine geschlechterspezifische Erziehung erleichtert. Man hoffe, dass das Land nun diesen alternativen Ansatz tolerieren werde, sagte der Geschäftsführer des Vereins, Horst Hennert.

„Es kommt auf die pädagogischen Inhalte an“, sagte Richter Volker Deppe in der Verhandlung. Die Koedukation an sich habe keinen Verfassungsrang, sei eher Methode als Ziel.

Hennert betonte, es gebe wissenschaftlich nachgewiesene Unterschiede in der Entwicklung von Jungen und Mädchen, gerade in der Pubertät. „Jungen werden durch die Koedukation benachteiligt.“ Das beginne im Kindergarten, wo ihnen – umgeben von Erzieherinnen – die männlichen Vorbilder fehlten. Die große Mehrzahl der Schulen sei doch koedukativ und dennoch gebe es die Probleme der Jungen, augenfällig durch das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom oder erhöhte Aggressivität. Darauf könne in einem Jungengymnasium besser eingegangen werden.

Dem hielt das Ministerium entgegen, dass es im Schulgesetz eine Öffnungsklausel für eine zeitweilige Trennung von Jungen und Mädchen gebe. „Das kann fächer-, projekt- oder jahrgangsbezogen sein“, sagte Breiding. Im Übrigen sei die Trennung nicht zielführend.

Opus Dei heißt übersetzt Werk Gottes. Die streng katholische Organisation wurde 1928 vom spanischen Priester Josemaria Escriva gegründet, der 2002 heiliggesprochen wurde. Das Opus hat rund 86.000 Mitglieder in 61 Ländern, darunter mehr als 600 in Deutschland. Opus Dei ist nach eigenem Verständnis kein Geheimbund, sondern ist vom Papst anerkannt.

dpa