Beim Datenschutz gibt es in zahlreichen Brandenburger Kommunen erhebliche Mängel. Nur zwölf Prozent der Städte und Gemeinden setzen laut einer Umfrage datenschutzrechtliche Anforderungen um, 60 Prozent haben erst gar kein Sicherheitskonzept. Dieses ist bei den restlichen Kommunen nur teilweise vorhanden. „Das Ergebnis ist niederschmetternd“, sagte die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dagmar Hartge, am Dienstag bei der Vorstellung der Umfrage in Potsdam. Sie sprach von einem „ziemlich traurigen Bild“.
Der aktuelle Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten für die Jahre 2008 und 2009 führt Beispiele auf: So hätten sich bei der Kontrolle in drei Passbehörden Probleme bei der Ausstellung von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen herausgestellt. Obwohl die Behörde gespeicherte Fingerabdrücke bei der Aushändigung des Passes hätte löschen müssen, seien die Daten in einer Sicherheitskopie gespeichert und länger als erlaubt aufbewahrt worden. Allerdings sei dieses Verfahren nicht von den Kommunen, sondern vom Bundesinnenministerium vorgegeben worden.
Außerdem wurden in einem Grundsicherungsamt komplette Akten, ausgefüllte Geldüberweisungsträger und Leistungsbescheide auf dem Flur gelagert – für jeden einsehbar. „Da, wo die einen warten, können die anderen mitlesen“, sagte Hartge. Nach der Intervention ihrer Behörde wegen dieses „sorglosen Umganges“ mit sehr persönlichen Daten seien die Unterlagen in dem Amt schließlich weggeräumt worden.
Die Umfrage unter 216 Kommunen des Landes ergab außerdem, dass 80 Prozent der Städte und Gemeinden Datenschutzbeauftragte haben. Allerdings nutzten diese mehrheitlich weniger als zehn Prozent ihrer täglichen Arbeitszeit für diese Aufgabe. Ob dies ausreicht, sei fraglich, lautet das Fazit. Immerhin 25 Prozent der befragten Kommunen haben einen IT-Sicherheitsbeauftragten. „Für eine nichtpflichtige Aufgabe ist das gar nicht so schlecht“, betonte Hartge. Um Mängel im Umgang mit sensiblen Daten zu verringern, sollen Mitarbeiter künftig beraten und geschult werden, kündigte sie an.
Sicherheitsmängel kommen aber nicht nur in Kommunen vor. Auch in der Landesverwaltung haben die Datenschützer Probleme festgestellt, wie aus dem aktuellen Bericht hervorgeht. So fehle für das Internet-Serviceportal, das den Zugang zur elektronischen Verwaltung vermittelt, ein Sicherheitskonzept. „Einzelne Portalanwendungen haben keine lückenlose Verschlüsselung“, heißt es in dem Bericht.
dpa/jw



