Ist der im „Maskenmann“-Prozess angeklagte Mann trotz Arthrose und Knieoperation fit genug, eine unwegsame Schilfinsel zu durchqueren, auf die er einen Manager entführt haben soll? Ein Sachverständiger hält das für unwahrscheinlich. „Durch dieses Gelände kann man mit einer solchen Schädigung nicht gehen“, sagte der Orthopäde am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Dem angeklagten 47-Jährigen wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen. Er soll 2011 und 2012 zwei Millionärsfamilien in Ostbrandenburg überfallen und dabei den Manager entführt haben. Dieser konnte sich nach eigenen Angaben nach Tagen selbst befreien.

Ins Bein geschossen

Der Prozess beruht allein auf Indizien. Die Verteidigung hatte unlängst die orthopädische Untersuchung beantragt. Hintergrund ist eine Knieverletzung des Angeklagten, die Jahre zurückliegt. Damals war ihm ins Bein geschossen worden, es folgte eine Knieoperation. Nun leidet er an Arthrose, wie der Orthopäde ausführte. Der Arzt sollte herausfinden, ob der Berliner die körperliche Verfassung hat, sich schnell und lautlos auf einem unwegsamen Sumpfgelände fortzubewegen.

Was die verminderte Sprungfähigkeit angeht, regte der Sachverständige an, eine weitere elektrophysiologische Untersuchung zu veranlassen. Eines der Opfer des „Maskenmanns“ wurde 2011 von ihm niedergeschlagen. Die Frau gab im Prozess an, dass der Täter so auf sie zukam: „Er sprang von einem Bein auf das andere.“ Das Gericht veranlasste die Untersuchung.

dpa/ap