Gut ein Jahr nach Schließung der Haasenburg-Heime in Brandenburg ist ein früherer Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Das Amtsgericht Lübben (Dahme-Spreewald) verhängte am Dienstag eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Zudem muss der 29-Jährige eine Geldauflage von 1000 Euro zahlen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus.

Der Angeklagte hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugegeben, im November 2013 zu einer damals 15 Jahre alten Heimbewohnerin eine sexuelle Beziehung gehabt und mehrfach mit ihr geschlafen zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Es habe sich um eine „Art Liebesverhältnis“ gehandelt, sagte Richter Rainer Rörig. Zwischen der Jugendlichen und dem Erzieher habe sich eine emotionale Bindung entwickelt. Das Mädchen habe bei Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie einverstanden gewesen sei. Insofern sei es kein klassischer Fall eines Missbrauchs gewesen. „Dennoch sind solche sexuellen Verhältnisse immer noch ein No Go“, betonte Rörig.

Das Geständnis ersparte der heute 16-Jährigen eine Aussage vor Gericht. Zudem berücksichtigten Staatsanwaltschaft und Gericht zugunsten des Angeklagten, dass er seinen Job in dem Heim in Unterspreewald verloren hatte, nachdem das Verhältnis bekanntwurde. Die Haasenburg GmbH habe als Betreiber vorbildlich gehandelt.

Erzieher bat bei Mutter um Erlaubnis für die Beziehung

Die Mutter des Mädchens erstatte damals nach eigenen Angaben Anzeige. Zuvor habe sich der Erzieher ihr gegenüber offenbart, schilderte sie. Er habe quasi um Erlaubnis für eine Beziehung gebeten. „Für mich war das ein Vertrauensmissbrauch“, sagte die Brandenburgerin. Ihre Tochter habe Vorteile durch die Verbindung gehabt, habe zum Beispiel im Heim Rauchen dürfen.

Rund eineinhalb Jahre war das Mädchen dort, unter anderem weil es die Schule schwänzte. „Wir wollten einen Cut machen, damit es nicht noch schlimmer wird“, erklärte die Mutter. Der Aufenthalt im Heim habe geholfen: Die Tochter sei inzwischen pünktlich und besuche die Schule regelmäßig.

Zum Tatzeitpunkt gab es bereits Misshandlungsvorwürfe gegen die drei Haasenburg-Heime in Brandenburg, in denen Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht hatten. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in rund 50 Verfahren gegen Erzieher und Betreiber Vorwürfe wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung. Zudem untersucht die Behörde, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben.

Gravierende Mängel festgestellt

Eine Untersuchungskommission stellte im Oktober 2013 gravierende Mängel fest. Im Dezember 2013 ließ die damalige Jugendministerin Martina Münch (SPD) der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis entziehen. Diese Entscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im Mai 2014 im Eilverfahren bestätigt. In der Hauptsache steht aber noch eine Verhandlung aus.

Der Heimbetreiber weist die Vorwürfe von sich und wehrt sich juristisch dagegen. Das sogenannte Widerspruchsverfahren gegen die Schließung der Heime soll noch im Januar abgeschlossen sein, teilte ein Sprecher des Jugendministeriums mit.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat nach Angaben einer Sprecherin bislang drei Anklagen erhoben. Mehr als ein Dutzend Verfahren wurden eingestellt.

dpa/bee