Rund drei Wochen nach dem Fund eines toten Säuglings in Glindow (Potsdam-Mittelmark) ist die 34 Jahre alte Mutter wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl sei außer Vollzug gesetzt worden, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam am Dienstag.

Das Amtsgericht Potsdam habe den Haftbefehl aus „Gründen der Verhältnismäßigkeit“ außer Vollzug gesetzt, weil auch ein minderschwerer Fall des Totschlags in Betracht komme. „Wir sehen die Entscheidung kritisch“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ihre Behörde habe aber auf Rechtsmittel verzichtet – wegen mangelnder Erfolgsausichten.

Der tote Junge war eingewickelt in einem Tuch auf einem Kompostierer gefunden worden. Auf dem Grundstück leben die Beschuldigte und ihr Partner gemeinsam mit dessen Großeltern. Laut Polizei ist der Säugling erstickt worden. Die Mutter hatte sich gestellt und laut Behörden die Tat gestanden.

Die Hintergründe sind laut Staatsanwaltschaft weiterhin unklar. Die Ermittler erhoffen sich bei der Motivsuche Hinweise durch das psychologische Gutachten. Wann dies vorliegt, steht laut Behörden noch nicht fest.

Nur einen Tag nach dem grausigen Fund in Glindow hatte die Polizei in Brandenburg ein weiteres totes Neugeborenes entdeckt – in einem Mehrfamilienhaus in Golzow (Märkisch-Oderland). Auch die 21 Jahre alte Mutter dieses kleinen Jungen hat den Ermittlern zufolge gestanden, ihren Sohn getötet zu haben; mit Stichen in Brust und Herz.

Die Frau, die bereits eine Tochter hat, nannte Überforderung als Motiv. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ist die 21-Jährige weiter in Untersuchungshaft. Ein Gutachter prüfe den psychischen Zustand der jungen Frau. Es gehe um die Frage der Schuldfähigkeit.

dpa/mim