Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) warnt davor, die gute Entwicklung in Ostdeutschland durch zu starke Kürzungen bei der EU-Förderung aufs Spiel zu setzen. Sie sei schon jetzt eine Erfolgsgeschichte – „auch und gerade wegen der bisherigen Unterstützung durch die europäischen Strukturfonds“, sagte Platzeck in Potsdam.

„Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass wir die Schwelle noch nicht überschritten haben, nach der die erreichten Erfolge nachhaltig gesichert werden können. Der gegenwärtig gute Stand ist nach wie vor fragil.“ Es bleibe bei der Forderung der ostdeutschen Ministerpräsidenten, ihren Ländern in der neuen Förderperiode von 2014 bis 2020 mindestens zwei Drittel der bisherigen Gelder zur Verfügung zu stellen, bekräftigte der SPD-Politiker.

Dies gelte auch für Regionen wie Leipzig oder den Südwesten Brandenburgs, die wegen ihrer guten wirtschaftlichen Entwicklung schon seit Jahren nicht mehr die Höchstförderung erhielten. Platzeck äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der gewachsenen Wirtschaftskraft im Osten künftig weniger Mittel aus Brüssel dorthin fließen. „Erfolg hat auch seinen Preis.“ Eine 75-prozentige Kofinanzierung aus EU-Geldern müsse jedoch möglich sein. Noch ist der mittelfristige Haushalt der EU 2014-20 nicht beschlossen.

Selbst wenn die Ost-Länder es nicht schaffen sollten, bis zum Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, sieht der brandenburgische Regierungschef keine Mehrheit für eine dritte derartige Unterstützungsaktion. Bund und Ländern sei auch bewusst, dass sie bis dahin ihre Finanzbeziehungen neu regeln müssten. Dabei werde es nötig sein, ärmeren Ländern auch in Zukunft zu helfen. Platzeck verwies in diesem Zusammenhang auf das Grundgesetz, das – mit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse – unter den Ländern einen Ausgleich der Finanzkraft vorsehe.

Platzeck hält an Länderfinanzausgleich fest

Um den Länderfinanzausgleich wird seit Jahren gestritten. Die Geberländer Bayern und Hessen haben angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Umverteilungssystem zu klagen. Ihre Forderung nach einer Begrenzung der Zahlungen bezeichnete Platzeck als „nicht sachgerecht“: „Das derzeitige System ist Ergebnis eines schwierigen Kompromisses, dessen Aufkündigung nicht zur Diskussion stehen darf – schon allein deshalb nicht, weil dieser eine Basis für die finanziellen Planungen der Länder darstellt.“

Brandenburg habe sich auf abnehmende Zuwendungen eingestellt. Allein 2013 sollen die „Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen“ zur Deckung teilungsbedingter Sonderlasten für das Land um gut 102 Millionen Euro und 2014 um weitere rund 110 Millionen sinken. „Wir stehen vor dieser Entwicklung nicht wie das Kaninchen vor der Schlange“, betonte Platzeck. So werde das Land 2014 erstmals in seiner Geschichte einen schuldenfreien Haushalt stemmen. Zu den Vorleistungen gehörten der Stellenabbau in der Landesverwaltung oder auch die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Berlin. „Wir werden weiter mit knappen Kassen gute Politik machen müssen.“

Wann mit der Tilgung der Schulden von mehr als 18 Milliarden Euro begonnen werden kann, ist laut Platzeck noch völlig offen. Zunächst einmal sei wichtig, die auf Bundesebene vereinbarte Schuldenbremse vor 2019 durchzusetzen, wonach Länder in Normalzeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen.

dpa/alu