Ein 46-Jähriger ist am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs an seinen Töchtern zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus sah es als erwiesen an, dass er sich in 24 Fällen an einer Stieftochter und seinen beiden leiblichen Töchtern vergangen hat. Die Übergriffe geschahen von 1991 bis Anfang 2005 in Lübbenau (Oberspreewald-Lausitz). Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte die Taten bestritten, deshalb mussten die Opfer als Zeugen aussagen. Die Stieftocher war bei der ersten Tat fünf Jahre alt, seine eigenen Kinder waren acht und dreizehn.
Die Staatsanwaltschaft hatte 33 Fälle angeklagt und dafür eine Strafe von neuneinhalb Jahren gefordert. Die drei Töchter schlossen sich als Nebenklägerinnen dem Antrag an. Dagegen beantragte die Verteidigung Freispruch. Die drei Töchter hätten sich zu einem Komplott gegen den Vater verbündet und gelogen, argumentierte der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.