Am Abend des 29. Dezember 2011 erschien auf der Polizeiwache im brandenburgischen Ludwigsfelde ein klein gewachsener Mann. „Mein Name ist Scholl“, sagte er. „Ich habe ein großes Problem und möchte darüber mit einem Polizisten reden.“
Seine Frau sei seit mehreren Stunden spurlos verschwunden. Ohne eine Nachricht zu hinterlassen, was sie sonst so nie tue. Wenig später fragte er, ob der Beamte ihn vielleicht kenne: „Ich bin hier der ehemalige Bürgermeister.“
Der Beamte ahnte damals noch nicht, wie sich dieser Fall entwickeln würde. „Ich habe gedacht, irgendwas ist da atypisch“, sagt er als Zeuge vor einer Schwurgerichtskammer des Potsdamer Landgerichts. „Ich weiß bis heute nicht, warum ich das damals schon dachte. Vielleicht wegen der kurzen Zeitspanne zwischen dem Verschwinden Brigitte Scholls und der Anzeige ihres Mannes bei der Polizei.“
Napoleon von Ludwigsfelde
Der Mann, der damals auf der Wache erschien, sitzt in diesem Prozess auf der Anklagebank: Heinrich Scholl, inzwischen 69 Jahre alt, aber weitaus jünger wirkend.
Ein Mann, den politische Freunde „König Heinrich“ und politische Widersacher „Napoleon von Ludwigsfelde“ genannt haben sollen. Ein Mann, der nun schon seit neun Monaten in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg in Untersuchungshaft sitzt, aber keineswegs gebrochen wirkt, eher kämpferisch.
Für seinen Sohn Matthias Scholl, der auf der anderen Seite des Saales als Nebenkläger Platz genommen hat, gibt es keinen Blick. Auch keinen für Staatsanwalt Gerd Heininger, der den Anklagesatz verliest: Scholl, heißt es, habe am 29. Dezember 2011 zur Mittagszeit seine 67 Jahre alte Ehefrau Brigitte Scholl in einem Waldstück zwischen Siethen und Ludwigsfelde unvermittelt „von hinten mit einem Schnürsenkel um den Hals erdrosselt“. Ein Mord aus Heimtücke also.
Den Ermittlungen zufolge waren beide mit dem Hund der Familie, einem Cockerspaniel, auf einer Gassi-Runde. Auch der Hund wurde getötet. Deswegen gehört zur Anklage auch der im Zusammenhang mit einem Mord dubios anmutende Vorwurf, der Angeklagte habe „ohne vernünftigen Grund ein Wirbeltier getötet“.
Scholl wird zunächst nichts sagen in diesem Prozess – obwohl, so scheint es, ihm das sichtlich schwer fällt. Er wolle sich „erst einmal akklimatisieren“, später werde er zu seiner Biografie Angaben machen, erklärt seine Verteidigerin Heide Sandkuhl.
Und sie ergänzt mit Blick auf die Zuschauerbänke: „Wenn Herr Scholl zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nichts sagt, heißt das nicht, dass er sich schuldig fühlt. Er macht lediglich von seinem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen.“
Anwältin Sandkuhl nutzt – zum Unmut des Richters Frank Tiemann – das erteilte Wort gleich für eine komprimierte Sicht der Verteidigung auf dieses Verfahren: „Die Vorwürfe gegen meinen Mandanten sind unberechtigt. Die bislang ermittelten Indizien sind keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung.“
Es gibt vor allem Indizien
Derartige Statements haben mit der Strafprozessordnung wenig zu tun, gehören inzwischen aber zum üblichen Prozedere in Indizienprozessen. In diesem Verfahren indes wird es tatsächlich spannend sein, was die Staatsanwaltschaft in der Beweisaufnahme zu bieten hat.
Bislang erscheint es dem Außenstehenden, der die vollständigen Ermittlungsakten nicht kennt, tatsächlich dürftig: Ein Verbindungsnachweis von Scholls Handy in der Nähe des Tatortes, obwohl er sich zu gleicher Zeit in der Ludwigsfelder Spaß-Therme aufgehalten haben will.
Weitere Indizien, heißt es, seien DNA-Spuren, die am Tatort sichergestellt worden sein: am Schnürsenkel, mit dem Brigitte Scholl erdrosselt wurde, und an einem ihrer Kleidungsstücke. Den Ermittlungen zufolge können sie Heinrich Scholl zugeordnet werden. Es bleibt jedoch die Frage, wann es diese Anhaftungen gab und wo sie erfolgten. Der Angeklagte und seine Frau wohnten ja gemeinsam in einem Haus.
Doch immerhin hat die von Richter Tiemann geführte Kammer diesen Prozess eröffnet, sieht also durchaus einen begründeten Tatverdacht. Und Tiemann gibt auch gleich zu Beginn des Prozesses eine Erklärung ab, nach der Scholl auch wegen Totschlags verurteilt werden könnte. Statt des „Lebenslänglich“ für Mord, wären das dann maximal 15 Jahre Gefängnis.
Scholl nimmt das mit unbewegtem Gesicht zur Kenntnis. Totschlag, so scheint es, ist für ihn keine Option. Er will in diesem Prozess mit seinen Anwälten um einen Freispruch kämpfen. In einem vermutlich langen Verfahren.
75 Zeugen stehen bislang auf der Liste, die akribisch befragt werden sollen. An diesem ersten Prozesstag sind es neben dem Polizisten, bei dem Scholl seine Frau als vermisst meldete, noch zwei weitere Beamte. Im Gegensatz zu ihrem Kollegen hatten sie jedoch nicht das Gefühl, dass an Scholls Verhalten etwas atypisch gewesen sein könnte.
Ein Polizeiführer berichtet, dass ihn der Kollege von der Wache sofort über das Verschwinden von Brigitte Scholl informiert habe. Er sei dann noch am 29. Dezember kurz entschlossen mit einem Funkwagen zu Scholls Haus in Ludwigsfeld gefahren und habe mit ihm persönlich gesprochen. „Alle Menschen sind gleich, manche sind etwas gleicher“, sagte er. Bei Scholl handele es sich um „eine Persönlichkeit des politischen Lebens“, um einen „regional sehr bekannten Mann“. Der Ex-Bürgermeister, erinnerte sich der Beamte, habe auf ihn einen „mitgenommenen Eindruck“ gemacht. „Ich hatte das Gefühl, dass er sich um seine Frau große Sorgen macht.“
Rosen vom Hochzeitstag
Der dritte Beamte, er gehört zur Kriminalpolizei, hatte Scholl am nächsten Morgen aufgesucht. Der Ex-Bürgermeister habe ihm bereitwillig Brigitte Scholls Kosmetik-Praxis, die sich im Wohnhaus befindet, gezeigt. Ebenso die Zimmer. „Auf einem runden Glastisch stand noch ein Strauß mit Rosen“, erinnert er sich. Scholl habe ihm erzählt, dass er und seine Frau am Vortag den 47. Hochzeitstag gefeiert hätten.
Die Frage von Richter Tiemann, in welchem seelischen Zustand sich Scholl befunden habe, beantwortet der Polizist mit „etwas durcheinander“. Mehr könne er dazu nicht sagen. „Ich sollte herausbekommen, ob es vielleicht Gründe für das Verschwinden von Frau Scholl geben könne. Nur das sei seine „Mission“ gewesen, und nur das habe er dann auch getan.
Es schien jedoch offenkundig, dass der Kripo-Beamte zu diesem Zeitpunkt schon in Betracht zog, dass Scholl mit dem Verschwinden der Frau etwas zu tun haben könnte. Der Ex-Bürgermeister musste genau erzählen, was er am 29. Dezember getan hatte. Seinen Schilderungen zufolge hatte er seine Ehefrau gegen 11.15 Uhr zum letzten Mal gesehen. Das war in ihrem Haus in Ludwigsfelde. Sie hätten sich verabredet, so Scholl, im Haus dann wieder gegen 16 Uhr gemeinsam Kaffee zu trinken. Seitdem habe er seine Frau nicht wieder gesehen.
Scholl muss auch gespürt haben, dass er bei diesem Beamten schon unter Verdacht stand. Er hatte mehrere Verabredungen an diesem Tag. Eine in Berlin in einem Restaurant. Er soll dem Beamten auch sofort eine Quittung gezeigt haben, mit den Worten: „Das zeige ich ihnen, als Beweis, dass ich auch wirklich da war.“
Der Prozess wird fortgesetzt.


