Der Erpresser eines brandenburgischen Waffelfabrikanten ist am Freitag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Brandenburg/Havel sah es als erwiesen an, dass der 54-Jährige damit gedroht hatte, die zwölfjährige Tochter des Unternehmers aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zu erschießen. Der Erpresser forderte 800.000 Euro. Mit dem Urteil folgte das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Als Motiv gab der 54-jährige Mann aus Karow (Jerichower Land/Sachsen-Anhalt) Geldsorgen an. Der Angeklagte war Ende Januar auf einem Parkplatz an der Autobahn 2 festgenommen worden, nachdem ihn vier Tage lang bis zu 100 Polizisten verfolgt hatten. Die Ermittler waren ihm per Handyortung auf die Schliche gekommen.
In einem Teilgeständnis schilderte er vor Gericht die Hintergründe seiner Tat. Der Versuch, sich als Kfz-Sachverständiger selbstständig zu machen, sei gescheitert. Er habe ohne eigenes Geld leben müssen und sich deshalb „als Versager“ gefühlt. Da sei ihm spontan der 47 Jahre alte Waffelfabrikant aus Rogäsen (Potsdam-Mittelmark) eingefallen. Im Prozess erklärte der Angeklagte, dass es nur bei einem Drohanruf geblieben sei.
Das Gericht kaufte ihm diese Version nicht ab. „Vor dem Haftrichter hatte er die Erpressung noch in vollem Umfang gestanden“, sagte Gerichtssprecher Ralf Weller. Außerdem sei der 54-Jährige in der Nähe des Geldübergabeortes gefasst worden. Der Angeklagte habe drei verschiedene Handynummern für seine Anrufe benutzt und ständig die SIM-Karten gewechselt. Mit dem Teilgeständnis sei kein Raum für eine weitere Strafmilderung gewesen, sagte Weller weiter.
Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert und will jetzt Berufung einlegen. Grund: Die Waffe, die bei dem Verurteilten gefunden wurde, sei nur eine Schreckschusspistole gewesen. „Vor Gericht ist nicht positiv festgestellt worden, ob diese Pistole eine scharfe Waffe war. Der Bundesgerichtshof fordert dies aber“, sagte Verteidiger Matthias Schöneburg.
dpa/nbo





