Zum Prozessbeginn wegen eines der schwersten Busunglücke in Deutschland hat der Fahrer des Reisebusses vor dem Potsdamer Landgericht angegeben, den Unfall in letzter Sekunde verhindert haben zu wollen. Er könne sich noch daran erinnern, dass er auf einen Brückenpfeiler zugesteuert sei und ihm ausweichen wollte, sagte der 42-Jährige am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht. In dem Prozess muss sich eine 38-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie soll den Unfall mit 14 Toten und 37 Verletzten verursacht haben.

Am 26. September 2010 raste ein mit 49 Personen besetzter polnischer Reisebus auf der Autobahn 10 am Schönefelder Kreuz gegen einen Brückenpfeiler. Die Angeklagte soll ihr Auto einem Gutachten zufolge bei der Auffahrt auf den Berliner Ring auf nasser Fahrbahn zu stark beschleunigt und dabei die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben. Der Fahrer des Reisebusses musste ausweichen, fuhr mit rund 80 Stundenkilometern in die Leitplanken und prallte gegen einen Brückenpfeiler. Die Reisegruppe aus Polen war auf dem Rückweg aus einem Spanienurlaub.

Während der Gerichtsverhandlung bestätigte der Busfahrer den Geschehensablauf: Er könne sich daran erinnern, dass ein Wagen auf die Beschleunigungsspur gefahren sei. Dabei sei das Heck des Autos ausgebrochen. Offenbar beim Gegenlenken habe der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und sei in den Reisebus gefahren.

Angeklagte leidet unter „Leichenbildern“

Die Angeklagte selbst gab vor der Richterin an, keine Erinnerungen mehr an das Unfallgeschehen zu haben. Sie sei nach dem Unfall im Krankenhaus auf einer Trage aufgewacht und habe sich an nichts mehr erinnern können, sagte die 38-Jährige beim Prozessauftakt.

Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus habe sie auch an Suizid gedacht und unter Panikattacken gelitten, sagte die Angeklagte weiter. Bis heute sei sie in psychiatrischer Behandlung, um den Unfall zu verarbeiten. Nur ein Erinnerungsfetzen sei nach einigen Wochen wieder in ihr Gedächtnis gekommen: Es seien „Leichenbilder“ gewesen. Die Frau arbeitete seit 1995 als Verwaltungsangestellte bei der Polizei in Berlin.

Der Rechtsanwalt der Angeklagten betonte zum Auftakt des Prozesses, dass es seiner Mandantin vor allem um Aufklärung gehe. Seine Mandantin habe ihn nicht mit der Verteidigung beauftragt, sondern damit, die ungeklärten Fragen zu klären, sagte der Rechtsanwalt. Zugleich warf er der Polizei Ermittlungsfehler vor. Bei der katastrophalen Situation unmittelbar nach dem Unfall seien den Ermittlern „natürlich Fehler unterlaufen“, sagte der Anwalt. Darauf wolle sich die Verteidigung aber nicht stützen.

Irritiert reagierten Unfallopfer, aber auch Medienvertreter aus Polen auf die Tatsache, dass die Angeklagte nach wie vor einen Führerschein besitzt und auch schon wieder Auto gefahren ist. „Das ist ein Versäumnis der Ordnungsbehörden“, sagte Radoslaw Niecko, Anwalt des Busfahrers.

Dagegen erklärte Staatsanwalt Gerd Heininger, dass „allein die katastrophalen Folgen des Unfalls“ nicht ausreichten, um die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies sei nur dann zwingend, wenn ein Autofahrer als ungeeignet für den Straßenverkehr gelten könne, also zum Beispiel betrunken gefahren sei (Paragraf 69 im Strafgesetzbuch).

Für den Prozess hat das Gericht zunächst fünf Prozesstage angesetzt. Am Freitag sollten insgesamt vier Zeugen gehört werden.

dapd/dpa/sei