Zum Tag der Deutschen Einheit hatte Irmela Mensah-Schramm in Dresden ihr ganz eigenes Programm. Sorgfältig kratzte sie auf Straßen und Plätzen Aufkleber ab, die Bundespräsident Joachim Gauck, Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Flüchtlinge und Muslime beleidigten. „Ich hatte jede Menge zu tun“, sagt die 70-Jährige Berliner Menschenrechtsaktivistin, die für ihren Einsatz gegen rechte Graffiti, Aufkleber und Parolen bereits Auszeichnungen bis zur Bundesverdienstmedaille erhielt.

In Berlin aber droht ihr nach einem Gerichtsurteil nun ein Jahr lang eine Geldbuße von 1800 Euro, wenn sie ihre politische Arbeit nach ihren Vorstellungen fortsetzt. Das will die rüstige Seniorin, die gern mit einer Spraydose in der Handtasche aus dem Haus geht, nicht auf sich sitzen lassen.

Herzchen gelten als Sachbeschädigung

Mensah-Schramm hatte im Sommer in einer Unterführung des gutbürgerlichen Berliner Stadtteils Zehlendorf die Pegida-Parole „Merkel muss weg!“ mit rosa Sprühfarbe in „Merke! Hass weg!“ verändert und noch zwei kleine Herzchen ergänzt. An das Gespräch mit der Polizei, die ein Anzeige wegen Sachbeschädigung aufnahm, kann sie sich noch gut erinnern.

„Einer der Polizisten hat mich gefragt, ob ich Merkel wählen würde“, sagt sie. „Wenn man Merkel nicht will, dann wählt man sie eben nicht“, hat die Seniorin geantwortet. „Aber man sprüht das nicht an die nächste Wand.“ Hasserfüllte Sprüche erzeugten irgendwann hasserfüllte Taten.

Das Berliner Kammergericht sah diese Selbsthilfe-Aktion anders. Juristisch gesehen fällt der Satz „Merkel muss weg“ in eine andere Kategorie als verbotene Nazi-Symbole wie Hakenkreuze und SS-Runen. Dazu hatte die frühere Erzieherin und Heilpädagogin bei ihrer Aufhübsch-Aktion etwas mehr Platz beansprucht als das Original - unter anderem für die rosa Herzchen.

„Der Richter hätte das Verfahren am liebsten wegen geringer Schuld eingestellt, aber die Staatsanwältin hat nicht zugestimmt“, sagte Lisa Jani, Sprecherin der Kammergerichts. Der Strafbefehl sei dennoch so milde wie möglich ausgefallen. „Ich warte jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab, und dann gehe ich in Berufung“, kündigte Mensah-Schramm am Donnerstag an. „Und ich mache natürlich weiter.“

Rechte Parolen übersprayen

Sie ist nicht allein. Ihre Idee des Übersprühens hat inzwischen die junge Berliner Sprayer-Szene aufgegriffen. Unter dem Motto „Paint back“ verwandelt sie Hakenkreuze in Zauberwürfel oder lustige Figuren - im Unterschied zu ihrem Vorbild allerdings mit Zustimmung der Eigentümer der Flächen.

Mensah Schramm freut sich über diese Unterstützung. Die Seniorin ist nach 30 Jahren zu einer Art Seismograph in Sachen rechter Parolen und Propaganda im öffentlichen Raum geworden. „Der Antisemitismus wird im Moment durch die anti-muslimische Stimmung verdeckt“, sagt sie. „Besonders schlimm ist es in Sachsen und Brandenburg.“

Wenn sich die 70-Jährige zur Wehr setzt, wählt sie auch schon mal die 110 und sagt: „Nötigen Sie mich, das Hakenkreuz selbst zu übermalen oder kümmern Sie sich darum?“. Die Reaktionen der Wachen seien durchaus unterschiedlich, berichtet sie. „Manchmal passiert sofort was.“

Auszeichnungen mitgebracht

Zum Gerichtstermin, zu dem sie ohne Anwalt erschien, brachte die Seniorin alle ihre Auszeichnungen mit. Das Gericht habe das gute Ziel anerkannt, sagte Sprecherin Jani. Das Verhalten sei aber auch als selbstgerecht gewertet worden. Irmela Mensah-Schramm bekam den Rat, dass es Wege mit Vorbildfunktion gebe, ohne das Eigentum anderer zu schädigen.

Die Seniorin aber denkt an die 30 Hakenkreuze in Halberstadt, aus denen sie „30 hübsche rote Kuller“ machte. Oder an die geplante Aktion in Wittstock, bei der aus „Fuck Asyl“ die Botschaft „Fuer Asyl“ werden soll. „Ich habe früher Strafbefehle wegen Sitzblockaden und Nigeria-Mahnwachen bekommen“, sagt die 70-Jährige. Mit dem ersten Strafbefehl wegen Sachbeschädigung werde sie auch noch fertig. Auf ihrer Facebook-Seite wollen die ersten Fans bereits Teile des Bußgelds übernehmen.

dpa