Am Donnerstag hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erstmals selbst eine Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz in Berlin genehmigt. Wie die Behörde am Freitagvormittag mitteilte, befindet sich diese in Treptow-Köpenick. Genauere Angaben dürften aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden, sagte Pressesprecherin Stephanie Reisinger auf Nachfrage der Berliner Morgenpost. Aktuell werden im LAGeSo noch 18 weitere Anträge bearbeitet.
Die Anbauvereinigung aus Treptow-Köpenick ist nicht die erste, die nun legal Gras anbauen darf, sondern die zweite. Vorreiter ist der Verein Green Leaf Society aus Marzahn. Dieser erhielt bereits im August 2024 vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Genehmigung.
Weitere Themen aus Treptow-Köpenick:
- Stadtentwicklung: Eigentümer stoppt Wohnhaus-Pläne auf Parkplatz in der Altstadt Köpenick
- Gastronomie: Aus armen Verhältnissen zum eigenen Restaurant in der Bölschestraße
- Verkehr: Gefahr nach tödlichem Unfall im Berliner Südosten bis heute nicht gebannt
- Lost Place: Spektakuläre Pläne für rätselhaftes Areal an der Spree in Schöneweide
- Wirtschaft: Neue Berliner Eismarke setzt auf Innovation und originales DDR-Softeis
- Einkaufszentren: Geplanter Ausbau der Taut-Passage am S-Bahnhof Grünau kurz vor dem Durchbruch
Zum 1. November wechselte die Zuständigkeit aber von den Bezirken an das LAGeSo. Seitdem ist das Landesamt die erlaubniserteilende Behörde für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen mit Sitz in Berlin – und seitdem wurde keine weitere Cannabis-Anbauvereinigung genehmigt. Bis jetzt.
Genehmigung für Cannabis-Anbau mit großem Aufwand verbunden
„Für die Überwachung der Vereinigungen ab dem Zeitpunkt der Genehmigung ist weiterhin das Bezirkskamt zuständig, in dem sich der jeweilige Verein befindet“, erklärte das LAGeSo in einer Mitteilung. Geregelt sei dies durch das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz.

Seit dem 1. April 2024 sind das Kiffen und der private Gras-Anbau in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Seit dem 1. Juli können als zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern ab 18 Jahren an den Start gehen. Der bürokratische Aufwand für Interessenten ist jedoch enorm. Die Erteilung der Erlaubnis ist zudem mit einer Gebühr verbunden. Nach Angaben des LAGeSo ist eine erteilte Erlaubnis auf sieben Jahre zu befristen. Nach Ablauf von fünf Jahren kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Anbauvereinigungen in Berlin nur mit spartanischen Informationen im Internet präsent
Für Ärger bei den sogenannten Cannabis Social Clubs in Berlin sorgte vor einigen Wochen, dass diese ihre Auftritte in den sozialen Medien löschen und ihre Internetseite auf ein Minimum an Information herunterfahren mussten. „Das sind die gesetzlichen Vorhaben“, erklärte LAGeSo-Sprecherin Stephanie Reisinger. Es gelte ein Werbeverbot. Eine sachliche, themenbezogene Information sei aber nicht verboten.
Auch interessant
Auf der Internetseite des Vereins Green Leaf Society aus Marzahn ist deshalb neben einer E-Mailadresse und der Büroanschrift Allee der Kosmonauten 26 auch nicht viel mehr zu finden als der Hinweis: „Der gesamte Inhalt dieser Webseite dient ausschließlich zu Informationszwecken und sollte nicht als Werbung für den Gebrauch von Cannabis betrachtet werden.“
Wo genau der Verein sein Cannabis anbaut, hält er aus Sorge vor Einbrüchen, Diebstahl oder Sachbeschädigungen geheim. Anfang Januar hatte der Verein zum ersten Mal geerntet und Gras an seine Mitglieder ausgegeben.




