Tempelhof-Schöneberg führt bis Ende September eine neue Parkzone in Tempelhof ein. Ab dem 26. September gilt Zone 92, die sich rund um den südlichen Tempelhofer Damm erstreckt.

Begrenzt wird sie von der Stadtautobahn A100 im Norden, dem Teltowkanal beziehungsweise der Ullsteinstraße im Süden sowie der Alarich- und Manteuffelstraße im Westen und der Kleingartenkolonie Bergfrieden im Osten. Berliner, die im Bereich der Parkzone leben und ein Fahrzeug besitzen, können einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Als Bewohner gelten Personen, die amtlich innerhalb der Zone gemeldet sind. „Diese können für jeweils ein auf sie zugelassenes oder ihnen dauerhaft überlassenes Kraftfahrzeug einen Parkausweis beantragen“, erklärt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dazu. Bis Dienstag (30. August) wurden 2468 Anträge eingereicht. 29.554 gemeldete Personen leben laut Bezirksamt innerhalb der Zone. Wie viele davon ein Fahrzeug besitzen, sei jedoch nicht bekannt.

Das ist die Parkzone im südlichen Teil des Tempelhofer Damms.
Das ist die Parkzone im südlichen Teil des Tempelhofer Damms.© bm infografik | Babette Ackermann Reiche

Parkzone Tempelhofer Damm: Anwohner können Parkausweise beantragen

Die Kosten für einen Anwohnerparkausweis betragen derzeit 20,40 Euro für zwei Jahre. Ohne Parkausweis ist das Parken in der Zeit von Montag bis Freitag von neun bis 20 Uhr und Sonnabend neun bis 18 Uhr kostenpflichtig. Zu beantragen ist der Ausweis beim zuständigen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg per E-Mail an post-buergeramt@ba-ts.berlin.de, schriftlich per Post an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bürgeramt, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin oder über das Onlineportal der Stadt Berlin, zu erreichen unter www.service.berlin.de/dienstleistung/121721/.

Zu den notwendigen Unterlagen gehören:

  • eine Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • eine Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I/Kfz-Schein
  • ggf. Nutzungsüberlassung (formlose Bescheinigung des Halters/der Halterin), sofern der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht Halter oder Halterin des Fahrzeuges ist

Parkzonen als Schritt zu mehr Klimafreundlichkeit

Auch Handwerkerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Betriebsvignetten können beantragt werden. Dies geht jedoch ausschließlich per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde, park-ag@ba-ts.berlin.de, oder auf dem Postweg an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßenverkehrsbehörde, Großbeerenstraße 2-10, 12107 Berlin.

Die Einführung der Parkzone 92 soll ein weiterer Schritt des Landes Berlin und des Bezirks zu einer klimafreundlichen, sicheren und komfortablen Mobilität werden, schreibt das Bezirksamt in einer Mitteilung. „Die Parkraumbewirtschaftung ist dabei ein wichtiger Baustein für höhere Lebensqualität, weniger Parksuchverkehr und Luftreinhaltung.“ Bewohnerinnen und Bewohner in Tempelhof-Schöneberg hätten in der Vergangenheit immer wieder die Erweiterung der Parkzonen gefordert. Sie ist zudem eine Folge des am südlichen Tempelhofer Damms gebauten Radwegs, im Zuge dessen etliche Parkplätze weggefallen sind. Verhindert werden sollte, dass sich der Parkdruck in das umliegende Wohngebiet verlagert. Bis 2023 sollen weitere acht Zonen im Bezirk eingerichtet werden.

Ellenbeck (Grüne): Erhoffen uns mehr Lebensqualität

Tempelhof-Schönebergs Verkehrsstadträtin Saskia Ellenbeck (Grüne) ist zufrieden, dass die neue Parkzone nun kommt. „Wir erhoffen uns eine objektive Steigerung der Lebensqualität für die Menschen, die in den Parkraumbewirtschaftungszonen leben. Und vielleicht nimmt der eine oder die andere die Gelegenheit wahr, um auch andere Mobilitätsoptionen zu nutzen. Die U6 und die neue Radverkehrsanlage am T-Damm stehen zur Ihrer Verfügung!“