In der Justizvollzugsanstalt Charlottenburg hat sich die Personalsituation offenbar zugespitzt. Wie aus einer Stellungnahme der Senatsverwaltung für Justiz auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Sven Rissmann hervorgeht, gab es im Spätsommer dieses Jahres Warnungen, dass durch Personalmangel eine Gefahr für die Sicherheit im Gefängnis entstehen könnte.
Konkret geht es um den Zeitraum Ende August bis Anfang September. Weil sich viele Vollzugsbedienstete krank gemeldet hatten, war eine „angespannte Personalsituation“ entstanden, schreibt Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD). In vier Fällen sei eine dienstrechtliche Meldung verfasst worden, „in denen Befürchtungen zu den Gefahren dieser Personalknappheit für die allgemeine Sicherheitslage in der Anstalt zum Ausdruck gebracht wurden“, so die Justizsenatorin. Von Seiten der Anstalt sei nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel „adäquat“ reagiert worden, schreibt von der Aue weiter. In der Regel wird bei Personalmangel unter den Vollzugsbediensteten die Schließzeit verlängert. Die Gefangenen müssen dann länger in ihren Zellen bleiben. Das kann zu einem weiteren Aufbau von Aggressionen führen. Was in der JVA Charlottenburg konkret gemacht wurde, beschreibt die Senatorin nicht.
Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Rissmann, verwies auf einen möglichen Zusammenhang dieses Personalengasses und der Flucht des Gefangenen Firat I. Er hatte den Besuch von drei Bekannten genutzt, um sich kurz vor Ende der Besuchszeit mit einem Besucher auf die allein für Insassen bestimmte Toilette zu begeben. Firat I. hatte dann dessen Besuchsmarke an sich genommen und in einer unübersichtlichen Situation zusammen mit den anderen Besuchern das Gefängnis verlassen. Er war später in einem Bordell von der Polizei gefasst worden. Die JVA Charlottenburg hatte daraufhin die Besuchsregelungen verschärft und eine Verfahren gegen die Mitarbeiter eingeleitet.
Probleme mit der Bewachung
Für Rissmann zeigen aber die viermal auf dem Dienstweg abgegebenen schriftlichen Warnungen, dass es zu dem Zeitpunkt Probleme mit der Bewachung gegeben haben könnte. Die Justizsenatorin hatte dagegen Fehler beim Personal an der Pforte und im Besuchszimmer als Grund für die Flucht angebracht.
Rissmann verwies auf die 10.200 gemeldeten Vorkommnisse in Berlins Gefängnissen, die ebenfalls erkennen ließen, wie angespannt die Situation in den Haftanstalten ist. So gab es in der JVA Tegel bis zum 31. Oktober 4110 dienstliche Meldungen. Dazu gehören Selbstmorde und Suizidversuche, Körperverletzungen, Drohungen, Pöbeleien und die Funde unerlaubter Gegenstände. Laut der in Deutschland für alle Haftanstalten geltenden Dienst- und Sicherheitsvorschriften müssen die Bediensteten dem Anstaltsleiter alle wichtigen Vorgänge unverzüglich zur Kenntnis bringen. „Ferner sind alle Beobachtungen zu melden, die bedeutsam sind für die Beurteilung und Behandlung der Gefangenen, für die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt sowie für die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden.“, heißt es unter Punkt 9 „Meldepflicht“. In der Justizvollzugsanstalt Moabit gab es in diesem Jahr 2716, in der Jugendstrafanstalt in Plötzensee 2161, in die JVA Plötzensee 600, in der Justizvollzugsanstalt für Frauen 235, in der Jugendarrestanstalt 97, in der JVA Hakenfelde 231 und in der JVA Düppel 50 dienstliche Meldungen.



