Während im Erdgeschoss des Kreisels ein neuer Kieztreff im alten Globetrotter-Laden entstanden ist, kommt das Bauprojekt in den darüberliegenden Etagen nicht so richtig voran. 330 Eigentumswohnungen sollten schon 2022 fertig sein, aber mehr als zwei Musterwohnungen gibt es noch nicht in dem nackten Stahlskelett. Bis zum Sommer will die Adler Group, die noch Eigentümerin ist, das gesamte Kreisel-Ensemble mit Hochhaus und Sockel an einen neuen Investor verkauft haben. Doch zunächst sieht sie sich mit einer weiteren gerichtlichen Forderung konfrontiert: Das Landgericht Berlin hat ein Zwangsgeld von 10.000 Euro verhängt, weil die Adler Group ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 2023 nicht umgesetzt hat.
Wohnungskäufer hat den Stellplatz Nummer 127 erworben
In dem Urteil geht es um die Teilung des Parkhausgrundstücks, in dem ein Wohnungskäufer einen Anteil erworben hat. Neben seiner Wohnung im 19. Stock, hatte sich André Gaufer auch den Stellplatz mit der Nummer 127 vertraglich zusichern lassen. Doch dann änderte Adler die Pläne. Das Parkhaus soll abgerissen werden und ein gewerblicher Neubau entstehen, mit Büros und Praxen.

André Gaufer bestand auf die Einhaltung seines Kauf- und Notarvertrags und bekam in mehreren gerichtlichen Instanzen Recht. Zuletzt musste er sich auch noch den Eintrag ins Grundbuch erkämpfen. Was jetzt noch fehlt, ist die Teilungserklärung für das Parkhausgrundstück, in dem Gaufer die Fläche für den vertraglich zugesicherten Tiefgaragenstellplatz gehört. Diese wurde bislang von der Adler Group verweigert, mit dem Hinweis, dass zuerst die Baugenehmigung vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ausgestellt werden muss.
Landgericht will die Umsetzung des Urteils von 2023 erzwingen
Das Landgericht hat jetzt zur „Erzwingung“ der Umsetzung des Urteils von 2023, in dem die Adler Group verpflichtet wurde, Gaufers Eigentumsanteil in der Teilungserklärung einzutragen, ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro erhoben. Sollte es nicht gezahlt werden, muss der Geschäftsführer für je 500 Euro ein Tag in Zwangshaft, also ersatzweise 20 Tage. „Die Vollstreckung des Zwangsmittels entfällt, sobald die Schuldnerin Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH der oben genannten Verpflichtung nachkommt“, heißt es in der Urteilsbegründung.
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Auf Anfrage der Morgenpost, wollte die Adler Group keine Stellungnahme abgeben. „Haben Sie bitte Verständnis, dass wir uns zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußern“, erklärte Pressesprecherin Dobroslawa Pazder. Dass das Stadtplanungsamt Steglitz-Zehlendorf jedoch die Eintragung verhindert, weil die Baugenehmigung noch nicht erteilt wurde, ließ das Landgericht bereits in seinem Beschluss nicht gelten. Sollte das der Grund sein, hätte die Adler Group längst mit einer Untätigkeitsklage dagegen vorgehen können, heißt es darin.
Schon seit bald einem Jahr steht fest, dass sich die Adler Group vom Steglitzer Kreisel trennen will. Erst kürzlich erklärte der Berliner Niederlassungsleiter Gregor Brendel, dass derzeit Gespräche mit Interessenten geführt würden. Bis ein neuer Eigentümer gefunden ist, hat Adler die Fläche des alten Globetrotter-Ladens zur Zwischennutzung freigegeben. Die 4500 Quadratmeter werden jetzt für verschiedene kulturelle Veranstaltungen und sportliche Aktivitäten genutzt. Der Vertrag läuft zunächst bis Juli.



