Das Plakat ist nicht zu übersehen. Es ist 400 Quadratmeter groß und hängt in luftiger Höhe an dem Hochhaus „Steglitzer Kreisel“ an der Schloßstraße. „Berlin hat noch Luft nach oben“, steht darauf. Und: „Heilmann für hier“, „Merkel für alle“. Darunter prangt das Logo der CDU. Es ist das wohl größte Werbeplakat, das die Berliner im Bundestagswahlkampf zu sehen bekommen. Der einstige Werbemanager und Steglitz-Zehlendorfer CDU-Direktkandidat Thomas Heilmann und sein Wahlkampfteam dürften stolz auf den Hingucker sein – zumal die CDU für die attraktive Werbefläche keinen Cent zahlen musste. Die Produktionskosten für das Plakat hat die Partei zwar aus eigener Tasche gezahlt. Die 400-Quadratmeter-Fläche in bester Lage hat der Eigentümer des Kreisels den Christdemokraten dagegen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Doch der Wahlkampfcoup könnte Heilmann und der CDU Ärger einbringen. Denn die politische Konkurrenz ist der Ansicht, dass der ehemalige Justizsenator und seine Partei damit gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Die Argumentation: Die kostenlose Bereitstellung der Fläche sei eine sogenannte geldwerte Leistung gewesen, faktisch also eine Parteispende.
Die CDU hätte diese der Bundestagsverwaltung anzeigen müssen. Dies habe die Partei aber unterlassen – ein klarer Verstoße gegen das Parteiengesetz. So sieht es zumindest der Linke-Abgeordnete Hakan Taş. „Dabei sollte man meinen, dass insbesondere der ehemalige Justizsenator Heilmann über ein ausgereiftes Rechtsempfinden verfügen sollte“, kritisiert Taş. Die CDU Steglitz-Zehlendorf sei aber „offenbar nicht in der Lage, die Anforderungen des Rechtsstaates an eine transparente Gestaltung von Partei- und Wahlkampfkosten zu erfüllen“. Die CDU und Heilmann müssten sich entschuldigen und den Gegenwert der Nutzungsfläche nachträglich als Spende verbuchen.
Rechtlich betrachtet handele es sich nicht um eine Spende
Ein Angriff des politischen Gegners, der eher dem Wahlkampf geschuldet ist? Oder der berechtigte Hinweis auf einen nicht hinzunehmenden Verstoß gegen geltendes Recht und das Transparenzgebot? Unumstritten ist, dass die CDU oder Heilmann für die Fläche am Kreisel tatsächlich nichts bezahlten, sondern die Fläche von der CG-Gruppe unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde. Unumstritten ist auch, dass die CDU der Bundestagsverwaltung in der Angelegenheit keine Anzeige über eine eingegangene (Sach-)Spende übermittelte. Damit ist es mit der Einigkeit aber auch vorbei.
Heilmann versichert, er oder die CDU hätten keinesfalls gegen die Regeln zur Parteienfinanzierung verstoßen. Aus mehreren Gründen. Zum einen sei die Bereitstellung der Fläche am Kreisel für eine Partei, im konkreten Fall für die CDU, zulässig gewesen. An ein kommerzielles Unternehmen hätte der Eigentümer aus baurechtlichen Gründen dagegen nicht vermieten dürfen. Die CG-Gruppe habe durch die Vereinbarung mit der CDU also auf keine Einnahmen verzichtet. Rechtlich betrachtet handele es sich daher nicht um eine Spende, sondern nur um eine sogenannte Gestattung. Als solche werde die CDU den Vorgang auch im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 nennen.
Vor allem aber verweist Heilmann darauf, dass Spenden laut Parteiengesetz erst ab einer Summe von 50.000 Euro der Bundestagsverwaltung angezeigt werden müssen. Für eine Fläche, die der am Kreisel vergleichbar ist, würde man am freien Markt für Außenwerbung aber höchstens um die 35.000 Euro zahlen. „Sie kommen jedenfalls keinesfalls auf 50.000 Euro“, sagte Heilmann. Das habe die CDU im Zuge einer sogenannten Wertermittlung recherchiert. Anzeigepflichtig sei die Bereitstellung also nicht gewesen.
„Der Vorgang muss aufgeklärt werden, damit kein komischer Nachgeschmack bleibt“
Ein internes Angebot eines großen Berliner Unternehmens für Außenwerbung, das der Berliner Morgenpost vorliegt, lässt an der „Wertermittlung“, die die CDU in Eigenregie fertigte, allerdings Zweifel aufkommen. Eine Werbefläche in der City West, nur etwa halb so groß wie das CDU-Plakat am Steglitzer Kreisel, kostet für rund 30 Tage demnach etwas mehr als 140.000 Euro – also etwa das Vierfache des Wertes, den die CDU als Vergleichswert für ihr Plakat ermittelt haben will, das sogar etwas mehr 50 Tage hängen soll.
Die Bundestagsverwaltung mag dennoch keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz erkennen. Die Bereitstellung der Fläche für das CDU-Plakat sei zwar tatsächlich eine „geldwerte Zuwendung“, also eine Sachspende. Die „Wertermittlung“ der CDU und die parteiinterne Einschätzung, dass die 50.000-Euro-Grenze keinesfalls erreicht worden sei, erscheine aber plausibel. Ob die Verwaltung Angebote von Unternehmen für Außenwerbung eingeholt habe, um die Angaben der CDU überprüfen zu können? Nein, räumt der Sprecher der Verwaltung, Sven Göran Mey, ein. Man habe aber keinen Anlass gesehen, die Angaben der CDU zu bezweifeln.
Dem Linke-Politiker Hakan Tas, der zurzeit noch im Abgeordnetenhaus sitzt, aber ebenso wie Heilmann für den Bundestag kandidiert, forderte die Verwaltung auf, die Eigenangaben der CDU zu üperprüfen. Eine Partei könne sich schließlich nicht selbst bescheinigen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Bei den Bürger dürfe zudem nicht der Eindruck entstehen, dass für die Bereitstellung der Fläche eine Gegenleistung erwartet werden. Die CG-Gruppe wolle im Kreisel Luxuswohnungen bauen, das Bezirksamt, in dem auch CDU-Politiker vertreten seien, müssten dafür Genehmigungen erteilen. Tas: „Der Vorgang muss aufgeklärt werden, damit kein komischer Nachgeschmack bleibt.“


