Der Streit um die Wassserstadt Oberhavel in Spandau eskaliert: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat gegen den Willen des Bezirks Spandau die derzeitigen Planungen an sich gezogen. Sie übernimmt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im ersten Bauabschnitt. Mit dem B-Plan werden die rechtlichen Grundlagen für den Bau von rund 315 Wohnungen in der Wasserstadt geschaffen. Der Spandauer Baustadtrat Frank Bewig (CDU) kündigte Widerstand an. „Damit droht sich der Bau der Wohnungen erheblich zu verzögern“, sagte er am Donnerstag der Berliner Morgenpost. „Wir werden uns das nicht bieten lassen. Ich lasse prüfen, ob wir rechtlich dagegen vorgehen. Der Senat greift hier unzulässig in die Planungshoheit der Bezirke ein.“
Die Senatsverwaltung unter Katrin Lompscher (Linke) begründete die Übernahme der Planungen mit der strikten Weigerung des Bezirks, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung vollständig und rechtssicher umzusetzen. „Wir haben das Bebauungsplanverfahren an uns gezogen, um das langwierige Hin und Her mit dem Bezirk Spandau an dieser Stelle zu beenden“, begründete ihr Staatssekretär Sebastian Scheel den drastischen Schritt. Berlin brauche bezahlbaren Wohnraum und zwar so schnell wie möglich. „Gerade in Hinblick auf die vielen Bauprojekte, die in den kommenden Jahren realisiert werden, muss klar sein: Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung gilt in der gesamten Stadt und zwar ohne Ausnahme.“
Das seit 2014 geschaffene Berliner Modell sieht vor, dass mit den Investoren grundsätzlich ein Anteil von 30 Prozent der Geschossfläche für Wohnnutzung als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen vereinbart werden muss. Bei städtischen Wohnungsbaugesellschaft soll der Anteil sogar 50 Prozent betragen. Dies gilt für alle Vorhaben, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Nicht nur der Anteil von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau soll vorgeschrieben werden, auch die Übernahme der Infrastrukturfolgekosten für Kita- und Schulplätze wird geregelt.
Bezirk soll Mietpreisbindung unterschreiben
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag plant im ersten Bauabschnitt zwischen den Spandauer Ortsteilen Haselhorst und Hakenfelde Wohnhäuser mit vier Stockwerken und einem Staffelgeschoß. Die Bausenatsverwaltung hatte das Bezirksamt Spandau vergebens aufgefordert, entsprechend der Vorgaben mit der landeseigenen Gewobag einen Vertrag über den Anteil der sozial gebundenen Wohnungen abzuschließen. „Da der Bezirk weder den Hinweisen im Verfahren noch der Weisung zur Ergänzung des städtebaulichen Vertrags hierzu gefolgt ist und um das Bebauungsplanverfahren nunmehr zügig im ersten Halbjahr 2018 abzuschließen, tritt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in das Bebauungsplanverfahren ein“, heißt es in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Wo die Berliner Mieten für Sie noch bezahlbar sind
Im Bezirksamt Spandau reagierte man überrascht und verärgert. Baustadrat Bewig stellt in Frage, dass ein Bezirk einem kommunalen Unternehmen solche Vorgaben zu machen muss. Er fragt: „Warum soll ich eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft auf eine solche Quote festlegen?“ Die landeseigenen Wohnungsunternehmen hätten sich dazu bereits in der Kooperationsvereinbarung mit dem Senat verpflichtet. Spandau will nicht nur neue Bewohner anlocken, die sich das Wohnen in der Innenstadt nicht mehr leisten können. Der Bezirk kämpft gegen den Abschwung. „Ich will nicht die sozialen Brennpunkte von morgen bauen“, sagte Bewig. Es müsse eine gute Mischung entstehen. Für das Gebiet sei keine entsprechende Untersuchung gemacht worden.
Vorige Woche hatten sowohl das Bezirksamt als auch der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Baurecht für das erste Baufeld in der Wasserstadt Oberhavel geschaffen. Die Gewobag habe somit kurz vor der Erteilung der Baugenehmigung gestanden, so der Baustadtrat.


