Es war ein Schock im beschaulichen Hermsdorf: Am 8. Juli vergangenen Jahres fuhr um 13.45 Uhr ein Kia Picanto die Einbahnstraße vor dem S-Bahnhof in verkehrter Richtung hinein, fuhr auf dem Bürgersteig und presste eine Parkbank links vom Eingangsgebäude an eine Steinmauer – auf der Bank saßen zwei Frauen, die eine starb später in Folge der erlittenen Verletzungen.
Am Steuer saß Ute H. (84), die selbst im Kiez wohnt, mit der Gegend seit Jahrzehnten vertraut ist, dort regelmäßig ihre Einkäufe mit dem Auto erledigt. Nun sitzt sie im Amtsgericht Tiergarten angeklagt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Hinter ihr auf der Zuschauerbank des Saals, ihr Mann und ihre beiden erwachsenen Kinder.
Der Angeklagten versagt immer wieder die Stimme
Die gelernte Schneiderin trägt ein blau gestreiftes Shirt, weiße Hose. Unter ihrer grauen Kurzhaarfrisur sitzt sie zusammengesunken auf ihrem Stuhl. Wenn es an die Schilderung des Tages geht, versagt ihr immer wieder die Stimme und sie bricht in Tränen aus. Sie hat sich an jenem Tag selbst Verletzungen zugezogen, besuchte einen Psychologen zur Aufarbeitung und hat den Hinterbliebenen des 74-jährigen Todesopfers sowie auch auch dem 18-jährigen überlebenden Opfer handschriftliche Briefe geschrieben. „Ich bete jeden Abend für sie“, sagt sie.
Ute H. bekommt nach der Rentenerhöhung statt 295 nun 306 Euro im Monat, wie sie erzählt. Wie viel Rente ihr Ehemann bekommt muss sie nicht sagen, und das tut sie auch nicht. Beide wohnen aber in einer Doppelhaushälfte im Kiez.
Das überlebende Opfer erzählt Erschütterndes
Als eine von vielen Zeugen ist das überlebende Opfer geladen. Die junge Frau hatte gerade ihr Abitur bestanden und wartete auf der Bank auf ihren Bus. Kurz zuvor saß sie noch allein in der Mitte der Bank, dann kam das spätere Todesopfer und sie rutschte etwas zur Seite. Das hat ihr vermutlich das Leben gerettet und das Schicksal der anderen Frau besiegelt. Die Abiturientin trug nur eine angeknackste Rippe, Prellungen und blaue Flecken davon. Sie zuckt noch immer bei lauten Motorgeräuschen und läuft auf dem Bürgersteig lieber innen, sagt sie: „Aber ich habe das gut verarbeitet.“
In der Anklage ist noch von einer Geschwindigkeit von 60-80 Kilometern pro Stunde die Rede – irgendwie ist dieses Tempo in die Akten gekommen, von den Zeugen kann aber niemand die Angaben bestätigen. Selbst nicht, als der Richter einen der Zeugen den Klang des Motors vorsingen lässt, um Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit zu ziehen.
Kaum jemand hat das heranfahrende Auto mit vollem Bewusstsein wahrgenommen. Auch das überlebende Opfer hat es nur „aus dem Augenwinkel gesehen“. Die junge Frau trug Kopfhörer und las ein Buch. Der vom Gericht bestellte Sachverständige geht aber nach Begutachtung der Schäden am Auto von 30 km/h aus.
Details bleiben unklar
Sechs Stunden lang geht es vor Gericht um Details, die wichtig sein könnten, aber es lässt sich nichts mit Sicherheit klären: Ob Ute H. angeschnallt war, ob der Sitz richtig eingestellt war, ob sie gelenkt hat, ob der Schalthebel im Parkbetrieb oder im Fahrbereich stand. Ute H. weiß nur, dass sie auf die rund 20 Wartenden an der Bushaltestelle „zugerast“ sei und die habe sie auf keinen Fall treffen wollen.
Hat sie Bremse und Gaspedal bei dem Automatik-Auto verwechselt? Ute H. sagt, dass sie das Gas nur kurz angetippt habe, dann sei der Wagen quasi von allein losgerast und sei auch weitergefahren, obwohl sie beide Beine nebeneinander vor die Pedale gestellt habe. Warum sie nicht einfach das Naheliegendste getan hat: nämlich bremsen? Sie weiß es nicht. Menschen machen Fehler in Ausnahmesituationen. Am Ende geht es darum, ob das Auto von allein gefahren ist oder nicht.
Verteidiger hat einen eigenen Gutachter
Ihr Verteidiger hat einen eigenen Gutachter mitgebracht, der mit Matchbox-Autos in den Gerichtssaal kommt, zum Nachstellen der Situation. Er stellt dann seinem Gutachter-Kollegen von der Gegenseite die juristische Killer-Frage: „Können Sie ausschließen, dass der Motor hoch gedreht hat?“ Weil er nicht dabei war, könne er das natürlich nicht ausschließen, auch wenn ihm anzusehen ist, für wie unwahrscheinlich er diese Variante hält. Es gibt bisher auch keinen Fall bei Kia Picanto, der bekannt geworden ist.
Der Oberstaatsanwalt fordert nach einem Plädoyer voller Verständnis für die zerknirschte Angeklagte 50 Tagessätze von 15 Euro, auch wenn ihm klar sei, dass ein Menschenleben in Geld nicht aufzuwiegen ist. „Das Strafrecht ist hier eigentlich fehl am Platze“. Der Verteidiger verlangt „deutlich weniger“ Tagessätze. Der Richter schließlich überrascht alle und liegt mit 80 Tagessätzen zu 20 Euro deutlich über der Forderung des Staatsanwalts. Seine Begründung: „Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich verlassen können, das sich alle an die Sorgfaltspflicht halten. Ein Fahrzeug ist eine Gefahr, wer sich dort hinein begibt, muss es beherrschen.“
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