Berlin. In Reinickendorf ist Ende April die für den Bienennachwuchs gefährliche Tierseuche Amerikanische Faulbrut festgestellt worden.
Bei Bienen in Reinickendorf ist die für den Bienennachwuchs gefährliche Tierseuche Amerikanische Faulbrut festgestellt worden. Das teilte der Berliner Bezirk am Montag mit. Bereits am 27. April 2022 sei der Erreger entdeckt worden. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes leitete Maßnahmen ein und erließ eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, die ab Dienstag, 3. Mai 2022, gilt.
„Rund um den Standort des betroffenen Bestandes wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 1 Kilometer eingerichtet“, teilte Ordnungsstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) mit.
Bienenseuche in Reinickendorf: Die Grenzen des Sperrbezirks

- Süden: Gotthardstraße, Kapweg, Kurt-Schumacher-Damm, Zaunstraße
- Nordwesten: Ostgrenze Forst Jungfernheide, Seidelstraße, Holzhauser Straße, Am Nordgraben
- Osten: Oranienburger Straße, Lindauer Allee, Waldowstraße, Humboldtstraße, Ostgrenze Friedhof Reinickendorf
Imkerinnen und Imker müssen umgehend, sofern noch nicht erfolgt, die Haltung ihrer Bienen unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker sowie aller Standorte der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes (Lübener Weg 26, 13407 Berlin) melden - Mail: vetleb@reinickendorf.berlin.de, Telefon: (030) 90294 -5112 oder 5117
Für den Sperrbezirk werden folgende Schutzmaßnahmen festgelegt:
- Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtlich zu untersuchen. Die Bienenhalter haben bei den amtlichen Untersuchungen entsprechende Hilfe zu leisten.
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften, die sich in oder am Bienenstand befinden, dürfen von Ihrem Standort nicht entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen und unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden, und für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
- Bienenvölker und Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk gebracht werden.
Bienenseuche ist für den Menschen nicht gefährlich
Für den Menschen und ausgewachsene Bienen ist die bakterielle Bruterkrankung nicht gefährlich - auch der Honig oder andere Bienenprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Da die Seuche jedoch die Bienenbrut vernichtet, gehört sie zu den anzeigepflichtigen Tierkrankheiten. Erwachsene Bienen können zwar nicht an ihr erkranken, aber sie verbreiten, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann.
BM/JP