Der Umbau war zu teuer, Flüchtlinge zogen nie auf das Gelände. Die Immobilienmanagement GmbH hat den Mietvertrag nun gekündigt.

Seit 2015 läuft der Mietvertrag für das ehemalige Tetrapak-Gelände in Reinickendorf. Jährlich zahlt das Land Berlin 1,5 Millionen Euro. Eigentlich sollten auf dem Gelände Flüchtlinge untergebracht werden, das ist nie passiert. Der Grund: zu hohe Umbaukosten. Nun hat die landeseigene Immobiliengesellschaft Immobilienmanagement GmbH (Bim) den Mietvertrag fristlos gekündigt - gegen die vertragliche Vereinbarung. Eine Ausstiegsklausel ist nicht enthalten. Demnach müsste das Land Berlin bis Ende 2018 Miete zahlen. Die Bim hält nun dagegen. Wie sie den Ausstieg aus dem Vertrag rechtfertigt, dazu wollte sich Sven Lemiss, Geschäftsführer der Bim, nicht äußern: „Wir sehen aber ernsthafte Chancen.“

Bis Ende 2018 wären insgesamt Mietkosten von 6,2 Millionen Euro fällig. Laut Lemiss würden mit Kündigung des Mietvertrages die Hälfte der Kosten entfallen. 3,1 Millionen Euro musste das Land Berlin bereits für das für Flüchtlingsunterbringung ungenutzte Gelände zahlen. Ob sich die Kündigung durchsetzen lässt, ist bislang noch unklar. Der Eigentümer, die Immobilienfirma Capital Bay, wollte sich auf Anfrage noch nicht äußern. „Den Eingang der Kündigung können wir aber bestätigen“, heißt es hier.

Keine Ausstiegsklausel, eine zu lange Mietdauer von mehr als drei Jahren: Immer wieder hatte es Vorwürfe gegen die Bim und die Vertragsbedingungen gegeben. „Ob die stillgelegte Fabrikhalle tatsächlich wirtschaftlich als Unterkunft für Flüchtlinge zu nutzen gewesen wäre, stand offenbar bei der Unterschrift des Mietvertrags noch gar nicht fest“, so der Vorwurf des CDU-Abgeordneten Stephan Schmidt, der in diesen Tagen eine Akteneinsicht in die Vertragsunterlagen genommen hatte. „Eine abschließende Wirtschaftlichkeitsprüfung ging aus den Unterlagen nicht hervor.“ Laut Lemiss habe es aber noch vor Vertragsschluss eine Kostenplanung gegeben. „Uns wurde immer wieder vorgeworfen, keine Wirtschaftlichkeitsprüfung gemacht zu haben “, sagt Lemiss. „Das ist einfach falsch.“

„Eigentlich waren die Kosten alle abgedeckt“

Der Prozess des Vertragsabschlusses vollzog sich laut Bim folgendermaßen: Am 2.12.2015 erhielt die Berliner Immobilienmanagement GmbH eine offizielle Freigabe und den Auftrag den Mietvertrag abzuschließen. Zuständig war damals das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Am 7.12.2015 unterzeichnete die Bim im Auftrag des Landes Berlin den Mietvertrag. Etwa drei Monate später, am 2.3.2016, stimmte der Hauptausschuss dem Ausbau zu einer Flüchtlingsunterkunft zu, damals mit einer veranschlagten Kostenhöhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro. Das Gebäude war geplant als Unterkunft für 1100 Flüchtlinge. „Im März rechneten wir mit Kosten von sieben Euro pro Platz und Tag in der geplanten Unterkunft“, sagt Lemiss. Neben Baumaßnahmen umfasste laut Lemiss der Betrag Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten.

„Damit war eigentlich alles abgedeckt“, sagt Lemiss. „Die Kosten für Baumaßnahmen hatten wir über die gesamte Mietzeit gerechnet.“ Der Preis sei für damalige Verhältnisse vergleichsweise niedrig gewesen. „Das war die Zeit der Flüchtlingsströme“, sagt Lemiss. „Einige Flüchtlinge wurden damals in Hotels untergebracht. Das kostete oft deutlich mehr pro Nacht.“

„Überarbeitetes Anforderungsprofil“

Die Kostenexplosion kam laut Lemiss nach der Zustimmung der Hauptversammlung im März 2016: Die Zuständigkeiten wechselten, vom Lageso zum Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (Laf). „Vom Laf kam ein überarbeitetes Anforderungsprofil“, sagt Lemiss. „Bei Umsetzung hätten sich die Kosten auf 4,5 Millionen Euro erhöht.“ Pro Platz und Tag hätten sich die Kosten dann auf mehr als zehn Euro erhöht. „Die Miete wäre gleich hoch geblieben, auch die Betriebskosten“, sagt Lemiss. „Die Aufwand für Baumaßnahmen hätte sich aber erhöht, die Bauzeit wäre länger ausgefallen.“

Das Laf wollte zu den Vorwürfen gegenüber der Berliner Morgenpost keine Stellung nehmen. Lemiss vermutet schlechte Erfahrungen mit der Flüchtlingsunterkunft in der Mertensstraße in Spandau. „Die Flüchtlinge lebten dort auf engem Raum, mit einem Minimum an Privatsphäre“, sagt Lemiss. Anders bei der Unterkunft in den Messehallen: „Die waren schön eingerichtet, sogar mit Stellwänden. Vermutlich ein Vorbild für andere Flüchtlingsunterkünfte.“ Zu den zusätzlichen Anforderungen an das Flüchtlingsgelände zählten laut Lemiss Schallschutzwände, Schlafkabinen und neue Sanitäranlagen innerhalb des Gebäudes. Vorwürfe gegen den Vertragsabschluss bleiben: „Es war grob fahrlässig, keine Ausstiegsklausel zu vereinbaren“, so Stephan Schmidt. „Damit hätte der Vertrag vorzeitig beendet werden können.“ Lemiss verteidigt die Konditionen als „üblich“. „Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren lässt sich heute keine Ausstiegsklausel mehr machen.“

Vorwürfe wegen Vertragsabschlusses bleiben

Mit Beginn des Flüchtlingsstroms nach Deutschland war das Tetrapak-Gelände, wie berichtet, als Unterbringung für rund 1100 Flüchtlinge geplant. Zeitweise, so Lemiss, konnte die Einrichtung wie Betten von anderen Unterkünften in den Hallen zwischenlagern. „Jetzt ist das Gelände leergeräumt.“

Vorwürfe gegen den Vertragsabschluss bleiben: „Es war grob fahrlässig, keine Ausstiegsklausel zu vereinbaren“, so Stephan Schmidt. „Damit hätte der Vertrag vorzeitig beendet werden können.“ Lemiss verteidigt die Konditionen als „üblich“. „Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren lässt sich heute keine Ausstiegsklausel mehr machen.“

Das Tetrapak-Gelände war ursprünglich als Unterbringung für 1100 Flüchtlinge geplant. Aufgrund gestiegener Kosten nie für Flüchtlinge genutzt. Zeitweise, so Lemiss, konnte die Einrichtung wie Betten von anderen Unterkünften in den Hallen zwischenlagern. „Jetzt ist das Gelände leergeräumt.“