Die neue Kurzzeitparkzone rund um den U-Bahnhof Alt-Tegel hat bereits für spürbare Entlastung gesorgt. Vereinzelte freie Plätze, die vor Einführung der Parkzone einem Sechser im Lotto gleichkamen, sind jetzt dort zu finden. „Man merkt, dass die Neuerung langsam wirkt“, bestätigt Stadtrat Martin Lambert (CDU), zuständig fürs Ordnungsamt, das dort regelmäßig seit der Einführung der Parkscheibenpflicht Anfang Juli kontrolliert.
Vielen Anwohnern und Benutzern der Parkplätze am Straßenrand fehlen allerdings ausreichend Schilder, die auf die Kurzzeitparkzone hinweisen. Doch es sollen so wenige bleiben. Begründung: So wie in den Tempo-30-Zonen, wo auch nur am Beginn und am Ende Schilder stehen, sei es auch mit der Parkzone, erläutert die Behörde. Auch dort stünden die Schilder nicht an jeder Straßeneinmündung, sondern lediglich am Anfang und Ende der Zone.
„Ausweisung ist irritierend“
Anwohnerin Petra Zadel-Sodtke fordert jedoch: „Die Schilder müssen dort stehen, wo das Parken stattfindet. Die Ausweisung ist irritierend, und es gibt deshalb nur Ärger damit.“ Außerdem hat sie beobachtet, dass die Mitarbeiterin eines Frisiersalons jetzt alle drei Stunden zum Auto geht, um die Parkscheibe weiterzustellen. Und es gebe auch alleinerziehende Mütter, die ihre Kinder zur Schule brächten, ihren Wagen jedoch jetzt nicht mehr dort abstellen könnten, um mit der U-Bahn weiter in die Stadt zu fahren. „Das trägt nicht zu einem positiven Klima bei in der Nachbarschaft“, kritisiert Petra Zadel-Sodtke.
Mehr als 2000 Vignetten für Anwohner und Betriebe hat die Behörde inzwischen ausgestellt. Die grünen Kärtchen müssen gut sichtbar hinter der Scheibe liegen. 20,40 Euro kostet die zwei Jahre gültige Genehmigung, unbegrenzt lang dort parken zu dürfen. Wer die Parkscheibe benutzt, darf maximal drei Stunden den Wagen abstellen.
So weit darf die Scheibe vorgestellt werden
Beim Einstellen einer Parkscheibe muss die Uhrzeit immer auf die nächste halbe oder volle Stunde aufgerundet werden. Stellt ein Fahrer seinen Wagen beispielsweise um 12.05 Uhr in einem Bereich mit zeitlich begrenzter Parkerlaubnis ab, darf er die Parkscheibe auf 12.30 Uhr vordrehen. Entsprechend muss sie um 12.55 auf 13 Uhr gestellt werden. Die Scheibe zwischendurch oder nach Ablauf der erlaubten Parkzeit weiterzudrehen, um den Wagen länger als vorgesehen stehen zu lassen, ist allerdings nicht gestattet.
Mitarbeiter des Reinickendorfer Ordnungsamtes wie Thorsten Friedrich und Andreas Bernstein, die in der neuen Parkzone regelmäßig kontrollieren, haben aber auch schon Fälle erlebt, bei denen Autofahrer die Regelung des Vordrehens zu großzügig ausgelegt haben – und dafür ein „Knöllchen“ kassierten: „Es war 14.20 Uhr, und der Autofahrer hatte die Parkscheibe auf 15 Uhr gestellt“, erinnert sich Andreas Bernstein an solch einen Fall.
Kontrolleure wurden als „Abzocker“ beschimpft
Zusammen mit seinem Kollegen Thorsten Friedrich ist er fast täglich in der Parkzone unterwegs. Etwas mehr provokante Sprüche als sonst habe es mit der Einführung der neuen Parkzone schon gegeben. „Da klingelt die Bezirkskasse“, „Wegelagerer“ und „Abzocker“ oder auch „Haben Sie nichts Besseres zu tun?“ hätten ihnen Autofahrer zugerufen.
Am Anfang hätten besonders Anwohner der Schulstraße über die Neuerung geklagt. Insgesamt jedoch können die beiden ein positives Zwischenfazit ziehen: Der überwiegende Teil hält sich an die Parkscheibenregelung, nur bei etwa 20 bis 30 Prozent der Parker müssen „Knöllchen“ geschrieben werden.
Das Erfassungsgerät erhöht bei einer Nachkontrolle automatisch
So hat ein Wagen mit OHV-Kennzeichen zwar gut sichtbar eine Vignette im Auto liegen. Doch die ist für ein mit Berliner Kennzeichen zugelassenes Fahrzeug ausgestellt. „Das geht natürlich nicht. Die Ausnahme ist ja nicht für dieses Auto zugelassen“, sagt Friedrich und schreibt ein Ticket. Dazu tippt er das Kennzeichen in sein Erfassungsgerät, kurze Zeit später kommt das Zettelchen raus. Zehn Euro Strafe kostet die Ordnungswidrigkeit. Wer über drei Stunden ohne Parkscheibe parkt und mehrmals kontrolliert wird, muss mit 30 Euro Strafe rechnen. Das Erfassungsgerät ist so programmiert und erhöht bei einer Nachkontrolle automatisch.
Wer also länger als drei Stunden in der neuen Parkzone parken möchte, sollte also besser in die nahen Parkhäuser oder außerhalb der Parkzone nach einem freien Platz Ausschau halten.
Tipps zum Parken
Empfehlung: Wer länger als drei Stunden in der neuen Parkzone den Wagen abstellen möchte und keine Anwohner-Vignette hat, sollte in die nahen Parkhäuser ausweichen oder außerhalb der Parkzone nach einem freien Platz suchen.
Hallen am Borsigturm: Dort kostet das Parken nach Angaben des Center-Managements 60 Euro pro Monat. Oder einen Euro pro Stunde, maximal sind es zehn Euro pro Tag. Das Parkhaus (Am Borsigturm 2) ist durchgehend geöffnet.
Alternative: Das Parkhaus an der Straße Am Tegeler Hafen befindet sich innerhalb der Parkzone. Dort kostet die Stunde 1,50 Euro, der Tag zwölf Euro. Geöffnet: montags bis donnerstags 8 bis 20.30 Uhr, freitags/sonnabends 8 bis 21.30 Uhr.


