Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau ist erneut mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Das Unternehmen wollte die Fällung von Bäumen und die Rodung von Sträuchern für seine geplante Geflüchtetenunterkunft an der Ossietzkystraße in Pankow nahe dem Schlosspark Schönhausen erzwingen. Das Gericht wies den Antrag am 6. Februar 2026 zurück.

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Das Verwaltungsgericht bestätigte damit die Untersagungsverfügung des Bezirksamts Pankow. Grund: Die artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden noch nicht vollständig umgesetzt. Zudem sei die Fällsaison in weniger als drei Wochen beendet, sodass eine rechtlich korrekte Rodung vor Beginn der Vegetationsperiode nicht möglich sei.

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Die Naturschutzverbände BUND Berlin, Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) und NaturFreunde Berlin, die im Verfahren beigeladen waren, begrüßten die Entscheidung. Konkret bemängelten sie fehlende Ausgleichsmaßnahmen für bedrohte Vogelarten und unzureichend genutzte Fledermaustürme, die als Ersatzquartiere für Bäume dienen sollten. Fotodokumentationen aus den Jahren 2024 bis 2026 belegten vor Gericht, dass die Maßnahmen noch nicht vollumfänglich funktional seien.

„Bei dieser Sachlage erweist sich die Untersagungsverfügung auch als ermessensfehlerfrei. Diese verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere kommt eine Beschränkung des Beseitigungsverbots auf bestimmte Teile des auf dem Vorhabengebiet befindlichen Baum- und Strauchbestands auf der Grundlage des Vorbringens der Antragstellerin nicht in Betracht. Zudem weist das Bezirksamt diese zu Recht auf die Möglichkeit der Beantragung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung hin“, so das Gericht.