Seit dem Schulstart vor rund zwei Wochen sorgen zwei Gymnasien in Berlin-Prenzlauer Berg für Schlagzeilen. Nachdem mehrere Eltern Klage eingereicht hatten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Schulen weitere Siebtklässler aufnehmen müssen. Bis zu 36 Schülerinnen und Schüler sitzen nun am Heinrich-Schliemann-Gymnasium und Rosa-Luxemburg-Gymnasium in den Klassen. Dabei liegt die festgelegte Höchstgrenze eigentlich bei 32.

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Das Gericht sah jedoch Verfahrensfehler in den Aufnahmeprozessen beider Schulen. Dadurch seien Kinder abgelehnt worden, denen aufgrund ihrer guten Noten eigentlich eine Zusage am jeweiligen Gymnasium zugestanden habe.
Der Bezirkselternausschuss Pankow (BEA) zeigte sich in der vergangenen Woche entsetzt angesichts der überfüllten Klassen. Die Entscheidung des Gerichts sei „pädagogisch unsinnig“, die nun deutlich volleren Klassen eine „Überlastungssituation“ für die pädagogische Arbeit, sagte der Vorsitzende des BEA, Matthias Nebur.
Auch der Schulleiter des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums, Ralf Treptow, äußerte sein Unverständnis. Seine Schule habe nun Schwierigkeiten aufgrund überfüllter Klassenräume, zu geringem Platz für Tische und mit Naturwissenschaftssälen, die nur für 30 Personen zugelassen seien.
Bezirk verzichtet auf Beschwerde – Schulleiter verständnislos
Offen war bislang, ob der Bezirk als Antragsgegner in diesen Fällen Beschwerde einlegt oder die Entscheidungen des Gerichts akzeptiert. Nun ist klar: Der Bezirk verzichtet. Das teilte Bezirksstadtrat Jörn Pasternack (CDU) auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Nach sorgfältiger Abwägung habe ich mich dazu entschlossen, in diesem Einzelfall keine Beschwerde einzulegen“, sagt Pasternack. „Ausschlaggebend war für mich, den betroffenen Schülerinnen und Schülern die Unsicherheit und mögliche Belastung eines späteren Schulwechsels zu ersparen.“
Das bedeutet: Es bleibt bei einer Anzahl von bis zu 36 Schülerinnen und Schülern in den siebten Klassen. Schulleiter Treptow kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen: „Ich hätte mir gewünscht, dass der Bezirk mit einer Beschwerde in die nächste Instanz geht. Die Gerichte müssen Entscheidungen treffen, die nachhaltig sind. Man kann nicht irgendwann 40 oder 50 Schülerinnen und Schüler in die Klassen reinzwängen. Man muss den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.“
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Er sieht die Gefahr, dass den richterlichen Entscheidungen weitere folgen. „Es wird andere Gerichte geben, die werden sich auf diese Klagen und Beschlüsse beziehen. Deshalb muss man den Gerichten Grenzen aufzeigen, sonst schafft man Präzedenzfälle.“
Pankower Eltern ziehen in die nächste Instanz
Bezirksstadtrat Pasternack sieht in den Verfahren ausdrücklich Einzelfälle. Dennoch habe er die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gebeten, die rechtswidrigen Aufnahmekriterien zu überprüfen – „damit sich ein solcher Fehler nicht wiederholt.“
Wie das Verwaltungsgericht Berlin berichtet, haben jedoch Antragsteller, die mit ihrer Klage am Heinrich-Schliemann-Gymnasium unerfolgreich waren, Beschwerde eingelegt. Über diese Fälle entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Vergabe von Plätzen an andere Schüler werde davon aber nicht unmittelbar beeinflusst, versichert das Gericht.





