„Der Tierarzt ihres Vertrauens“, so warb Christoph C. im Internet für sich und seine Praxis. Was der 50-Jährige dabei wohlweislich verschwieg: Er durfte weder die Bezeichnung Tierarzt führen noch als solcher praktizieren. Da er das trotzdem tat, stand er am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das verurteilte ihn zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe.

Absperrgitter vor dem Sitzungssaal und ein größeres Aufgebot von Justizwachtmeistern erweckten zunächst den Eindruck eines Prozesses gegen gefährliche Schwerstkriminelle. Zu dieser Spezies gehört der Angeklagte nicht, aber er soll den Reichsbürgern zumindest nahestehen, und die sind für ihre zunehmende Aggressivität gegenüber Behörden und Gerichten bekannt.

Der Prozess am Dienstag verlief jedoch ohne Zwischenfälle. Auch die politische Ausrichtung des Angeklagten spielte keine Rolle. Es ging ausschließlich um das unberechtigte Führen eines Titels und um gewerbsmäßigen Betrug. Der liegt auch dann vor, wenn sich jemand für Leistungen bezahlen lässt, die er gar nicht erbringen darf. Zwischen Mai 2014 und März 2017 behandelte C. Tiere, obwohl nach zahlreichen Beschwerden sowohl von Tierhaltern als auch von Kollegen seine Zulassung als Tierarzt zunächst ruhte und ihm schließlich durch Gerichtsbeschluss ganz entzogen wurde.

„Man muss ja von irgendetwas leben“

Christoph C. ignorierte jedoch alle Anordnungen und Verfügungen der Behörden und der Tierärztekammer und praktizierte einfach weiter. 18 Fälle konnte die Staatsanwaltschaft ermitteln. Behandelt wurden zehn Hunde, sieben Katzen und ein Hase, sieben Tiere verschieden dabei. Ob das in jedem Fall dem Angeklagten angelastet werden kann, blieb ungeklärt.

Ein für einen Notdienst tätiger Tierarzt erklärte allerdings als Zeuge, C. habe seine vierbeinigen Patienten häufig schlecht behandelt. Auch mehrere Tierhalter gaben als Zeugen an, ihnen seien die Behandlungen durch C. sonderbar vorgekommen, sie hätten andere Tierärzte konsultiert, die ihrerseits ebenfalls scharfe Kritik an den Behandlungsmethoden ihres Kollegen geäußert hätten.

Nach Debatten zwischen Richterin und Verteidigern legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Das sah dann so aus, dass sein Verteidiger lapidar erklärte, sein Mandant räume die Vorwürfe ein. Auch die Begründung für die Taten fiel eher schlicht aus: „Man muss ja von irgendetwas leben.“ Tatsächlich sah es für C. nach dem Entzug der Zulassung nicht rosig aus. Seine ursprüngliche Praxis in Pankow tauschte er gegen einen besseren Kellerraum. hhn

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